22.11.2021

Kunstobjekte, Uhren, Schmuck – gibt es Lücken in Ihrer Hausratversicherung?

Wertvoller Hausrat, wie Kunstobjekte oder Uhren, sind in einigen Hausrattarifen nicht optimal abgesichert. Wir erläutern, worauf es ankommt.

Die Hausratversicherung wird gerne unterschätzt, aber sie darf nicht fehlen. Sie sichert den Hausrat ab, der wiederum verschiedenste Sachgegenstände umfasst, wie z.B. Kleidung, Möbel oder Einrichtungsgegenstände. Auch Bargeld, Kunstobjekte, Uhren, Schmuck und weitere Wertsachen gehören dem Hausrat an.

Je nach Haushalt können sich die Wertgegenstände in Summe auf einen stolzen Betrag belaufen. Es gibt Menschen, die gerne in Uhren oder Kunst investieren und sich an solchen Objekten erfreuen. Sie sind sich des Werts nur allzu sehr bewusst und deshalb auch froh, eine Hausratversicherung abgeschlossen zu haben.

Allerdings wird bei der Tarifwahl nicht immer genau hingesehen. Viele Menschen meinen zwar gut versichert zu sein, doch am Ende sind sie es nicht. Grund ist der, dass sie bei der Wahl ihres Hausrattarifs auf die falschen Kriterien geachtet bzw. wichtige Aspekte übersehen haben. Im Ernstfall könnte dies bedeuten, dass der Versicherer nicht zahlt oder nur einen Teil des Schadens ersetzt.

Nicht nur auf die Höhe der Versicherungssumme achten

Ein häufiger Fehler ist die ausschließliche Fokussierung auf die Versicherungssumme. Keine Frage, sie sollte ausreichend hoch bemessen sein, indem sie den Wert des gesamten Hausrats abdeckt. Eine ausreichende Versicherungssumme ist ohnehin wichtig, um das Risiko einer Unterversicherung auszuschließen.

Die Versicherungssumme sagt jedoch nicht viel darüber aus, wie im Einzelfall entschädigt wird. Das Kernproblem sind sogenannte Entschädigungsgrenzen, die in der Hausratversicherung existieren. Eine Entschädigungsgrenze gibt vor, welchen Betrag der Versicherer je nach Art des Schadens maximal erstattet. Leider sind die Entschädigungsgrenzen in vielen Bereichen erschreckend niedrig angesetzt.

Ein gutes Beispiel ist der Diebstahl von Bargeld. Angenommen Einbrecher schlagen zu und stehlen Bargeld, so werden in den meisten Fällen (je nach Versicherer) nicht mehr als 300 bis 500 Euro erstattet. Sollte der gestohlene Bargeldbetrag größer gewesen sein, bleibt der Versicherungsnehmer auf dem restlichen Schaden sitzen.

Bei Kunstobjekten, Uhren, Schmuck und ähnlichen Wertsachen ist die Absicherung meist nicht viel besser. Damit besteht ein relativ hohes Risiko, d.h. der Versicherungsnehmer wird im Ernstfall trotz bestehendem Versicherungsschutz einen finanziellen Schaden erleiden. Grund sind besagte Entschädigungsgrenzen.

Wertsachen gesichert aufbewahren

Abhilfe verspricht die richtige Aufbewahrung. Sofern Bargeld und Wertsachen geschützt aufbewahrt (im Tresor) werden, gelten bei Diebstahl höhere Entschädigungsgrenzen. Oft besteht dann ein ausreichender Schutz, wobei dennoch zu prüfen ist, ob die Absicherung tatsächlich genügt.

Wer keinen Tresor besitzt, jedoch Gegenstände von beträchtlichem Wert zu Hause aufbewahrt, sollte über die Anschaffung eines Tresors nachdenken. Die Auswirkungen auf die Entschädigungsgrenzen bei Einbruchdiebstahl sind enorm. Außerdem ist solch eine sichere Form der Aufbewahrung auch gut für das Gewissen.

Die passende Versicherung finden

Mit unserem Rechner fällt es leicht, die passende Hausratversicherung zu finden. Sie können sich innerhalb weniger Minuten einen guten Überblick über die am Markt angebotene Policen verschaffen. Zudem ist es möglich, Beiträge zu vergleichen, um einen leistungsstarken und dennoch preiswerten Hausrattarif zu ermitteln.

Sofern Sie Wertgegenstände besitzen, die nicht im Tresor aufbewahrt werden, ist es umso wichtiger, bei der Tarifwahl genau hinzusehen. Womöglich genügt der Schutz einer gewöhnlichen Hausratversicherung nicht. Gerade bei Kunstgegenständen (die häufig gut sichtbar im Wohnraum ausgestellt sind) kann es sinnvoll sein, eine ergänzende Kunstversicherung abzuschließen. Bei Interesse an solch einem Schutz für Ihre Wertsachen können Sie gerne auf uns zukommen – wir beraten Sie gerne.

 


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