01.02.2021

Weiterverkauf von Lebensversicherung: Was Sie als Betroffener wissen müssen

Keine Angst, wenn der Lebensversicherer Ihre Police verkaufen möchte. Als Versicherungsnehmer sind Sie dank mehrerer Schutzmechanismen abgesichert.

Die Versicherungsbranche befindet sich im Wandel, was insbesondere im Bereich der Lebensversicherung nicht zu übersehen ist. Eine wachsende Anzahl an Versicherern zieht sich zurück: Einige betreiben kein Neugeschäft mehr, andere gehen noch weiter und verkaufen sogar ihre Bestände. Zahlreiche Versicherungsnehmer sind deshalb verunsichert und befürchten, sie könnten selbst betroffen sein und dadurch Nachteile erleiden.

Weshalb einige Versicherer ihre LV-Bestände verkaufen

Zunächst zum Grund, weshalb einige Versicherer ihre Bestände an Lebensversicherungen verkaufen. Entgegen der häufigen Annahme wird nicht darauf abgezielt, mit dem Verkauf satte Erlöse zu erzielen. Vielmehr geht es darum, sich aus dem Geschäftsfeld vollständig zurückzuziehen. Sofern jedoch laufende Versicherungsverträge bestehen, ist dies nicht möglich. Schließlich gilt es diese zu betreuen, was z.B. bedeutet, Beiträge einzuziehen und auch Versicherungssummen auszuzahlen. Einige Versicherer möchten nicht nur die Vermarktung neuer Policen stoppen, sondern sich auch von diesen Aufgaben trennen.

Ist der Verkauf von Lebensversicherungen überhaupt zulässig?

Etliche Betroffene fragen sich, ob solch ein Verkauf zulässig ist. Generell ist dies tatsächlich der Fall. Erfreulicherweise sind derartige Transaktionen streng reguliert, was dem Schutz der Versicherungsnehmer dient. Dies bedeutet, dass die Versicherungsaufsicht ganz genau hinsieht und einem Verkauf auch zustimmen muss, ansonsten ist er nicht durchführbar.

Die Spezialisten der Aufsicht prüfen zahlreiche Aspekte. Unter anderem wird ermittelt, ob ein potenzieller Käufer überhaupt qualifiziert ist. Er muss mit dem Geschäft vertraut sein. Außerdem werden strenge Anforderungen an sein Kapital gestellt. Er muss über eine angemessene Kapitaldecke verfügen, um beispielsweise Versicherungsfälle regulieren und Versicherungssummen auszahlen zu können.

In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass die Käufer von Versicherungsbeständen keine Spekulanten sind. Üblicherweise betreuen sie bereits größere Bestände und möchten durch die Übernahme weiterer Bestände einfach nur wachsen. Ziel ist es zumeist, die bestehende Infrastruktur noch effizienter zu nutzen und somit die eigenen Erträge zu steigern. Für die betroffenen Versicherungsnehmer muss dies jedoch kein Nachteil sein. Im Gegenteil: Je besser es dem Versicherer geht, desto höher die Überschussbeteiligung der eigenen Police.

Weshalb betroffene Versicherungsnehmer abgesichert sind

Viele Betroffene haben die Befürchtung, ihr neuer Versicherer könnte womöglich im Ernstfall nicht zahlen oder einfach Verträge aufkündigen. Allerdings kann diesbezüglich Entwarnung gegeben werden. Schließlich basiert jede Lebensversicherung auf einem Vertrag. Nicht nur der Versicherungsnehmer, sondern auch der Versicherer ist an diesen Vertrag gebunden – dies gilt auch für Aufkäufer entsprechender Versicherungsbestände. Alle Vertragsinhalte bleiben gültig. Damit bleiben auch sämtliche Leistungen sowie weitere Konditionen bestehen. Kunden sind also abgesichert und müssen keinerlei Einschnitte befürchten.

Im Übrigen wäre da noch die bereits angedeutet Auswahl potenzieller Käufer. Eine Veräußerung von Bestandsverträgen ist nur möglich, wenn sich die Versicherungsaufsicht damit einverstanden zeigt. Im Übrigen können die Käufer kein „Cherry Picking“ betreiben und sich nur die besten Policen auswählen. Stattdessen finden solche Verkäufe immer in großen Paketen statt.

Was sollen betroffene Kunden tun?

Wer selbst betroffen ist, sollte nicht in Panik verfallen. Wie schon angedeutet, bleibt letztlich alles beim Alten. Wer seine Lebensversicherung kündigen und aussteigen möchte, kann dies zwar machen. Allerdings sollte im Vorfeld genau geprüft werden, ob sich dieser Schritt wirklich empfiehlt. Schließlich würde damit nicht nur der Versicherungsschutz enden, womöglich droht auch ein finanzieller Verlust. Besser ist es fast immer, den Vertrag bis an das Ende der vorgesehenen Laufzeit bestehen zu lassen.

 


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