08.02.2021

Neuigkeiten zum Baukindergeld: Förderung bis Ende März verlängert

Beim Baukindergeld geht es voran. Unser Überblick zur Wohneigentumsförderung und der aktualisierten Anforderungen, die von Eltern zu erfüllen sind.

In den vergangenen Wochen sorgte das von der Regierung geplante Baukindergeld für Schlagzeilen. Etliche Redakteure etablierter Medien sprechen sich gegen diese Form der Wohneigentumsförderung aus. Andererseits gibt es zahlreiche Familien, die wiederum auf die Förderung hoffen – verbunden mit dem Ziel, beim Erwerb ihres Eigenheims von finanzieller Unterstützung zu profitieren.

Schwierige Informationslage

Bisher sind über die Förderung lediglich grobe Rahmenbedingungen bekannt. Alle in den Medien veröffentlichten Informationen sind letztlich auf den Koalitionsvertrag zurückzuführen. Wer jetzt zu bauen beginnt oder eine Immobilie erwirbt, ist letztlich zur Spekulation gezwungen. Unter Umständen werden die Voraussetzungen auf Anspruch der Förderung erfüllt oder auch nicht. Bisher konnte nur darauf gehofft werden, dass die Regierung ihren Plan möglichst so umsetzt, wie im Koalitionsvertrag festgehalten.

Update Juni 2018

Seit Ende vergangener Woche liegen jedoch ergänzende Informationen veröffentlicht. Zugegeben, der Umfang an Neuinformationen ist relativ gering. Dennoch wurde eine ganz entscheidende Neuigkeit bekannt. Vertreter des Bau- und Finanzministeriums haben verhandelt und sich auf ein weiteres Detail beim Baukindergeld verständigt.

Hierbei geht es um eine Deckelung der Förderung, insbesondere das Finanzministerium wünscht sich solch eine Maßnahme, um den Bundesetat weniger zu belasten. Ersten Berechnungen zur Folge sollte die Kasse des Bundes durch die Förderung mit rund 2 Mrd. Euro belastet werden. Neuere Berechnungen deuten jedoch darauf hin, dass eher von Kosten im Bereich von 3 bis 4 Mrd. Euro auszugehen ist.

In Anbetracht dieser hohen Kosten wurde beschlossen, die Förderung zusätzlich von der Wohnfläche abhängig zu machen. Es sollen ausschließlich Eigenheime gefördert werden, deren Wohnfläche maximal 120 Quadratmeter beträgt. Zumindest gilt dies für vierköpfige Familien. Sofern eine Familie mehr als zwei Kinder hat, darf die Wohnfläche für jedes weitere Kind um jeweils 10 Quadratmeter größer sein.

Förderung im Überblick

Die bisherigen Pläne sehen vor, dass das Baukindergeld der finanziellen Unterstützung von Familien gilt, die ihren Traum vom Eigenheim realisieren möchten. So sollen pro Kind und Jahr exakt 1.200 Euro fließen – und das über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren hinweg. Berücksichtigt werden ausschließlich Kinder, die noch nicht volljährig sind.

Beispiel: Eine Familie hat zwei Kinder im Alter von 4 und 7 Jahren. Nach zehn Jahren währe das älteste Kind erst 17 Jahre alt. Folglich werden für beide Kinder jährlich insgesamt 2.400 Euro gezahlt, die sich innerhalb des Förderzeitraums von 10 Jahren auf 24.000 Euro summieren.

Anspruch auf das Baukindergeld haben ausschließlich Familien, deren Haushaltskommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Diese Grenze liegt nach bisherigen Planungen bei einem jährlichen Einkommen von 75.000 Euro, wobei der Grenzbetrag mit jedem Kind um 15.000 Euro zunimmt.

Update 2021

Ursprünglich hätte das Baukindergeld im vergangenen Jahr auslaufen sollen. Doch aufgrund der Tatsache, dass der Fördertopf noch nicht vollständig aufgebraucht ist, wurde eine Verlängerung beschlossen. Somit bietet sich Familien noch bis zum 31. März 2021 die Chance, ihren Antrag auf die Förderung zu stellen.

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