Zuerst einmal: Die kommenden Änderungen betreffen keine bereits bestehenden oder noch in 2011 abgeschlossenen Renten- oder Kapitalversicherungsverträge.
Zum 1. Januar 2012 erfolgt eine steuerliche Berücksichtigung der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre. In diesem Zusammenhang steigt auch das Mindesteintrittsalter für entsprechend geförderte bzw. steuerlich begünstigte Versicherungsverträge wie Riester- und Rürup-Renten.
Bei der Rürup-Rente (Basisrente) wird auch der mögliche Sonderausgabenabzug erhöht. Das Mindestrentenalter in Hinblick auf Förderung und/oder Besteuerung wird ab 2012 generell beim 62. statt wie bisher beim 60. Lebensjahr liegen. Diese Altersgrenze ist besonders zu beachten, wenn bei Wahrnehmung einer Kapitaloption (Auszahlung) das Halbeinkünfteverfahren angewandt werden soll: nur die Hälfte der Erträge ist dann steuerpflichtig.
Wer von Rentenleistungen mit Eintrittsalter 60 noch steuerbegünstigt profitieren möchte, sollte in diesem Jahr einen Vertrag abschließen.