12.12.2013

Sturmschaden: Wer zahlt und wann wird gezahlt?

Im Falle eines Sturmschadens gibt es keine Versicherung, die für sämtliche Schäden einspringt.

Zuerst „Christian“ und dann nur wenige Zeit danach „Xaver“. Diese Stürme sind für zahlreiche Schäden in ganz Deutschland verantwortlich. Häuser und Autos wurden beschädigt. Aber wer zahlt denn nun? Dies ist immer eine Einzelfallentscheidung und die hängt von der Ursache ab.

Grundsätzlich gilt Sturmschäden sind grundsätzlich erst ab Windstärke acht versichert, welches einer Windgeschwindigkeit von mehr als 62 Stundenkilometern in der Stunde entspricht.

Wird das Dach abgedeckt kommt die Wohngebäudeversicherung dafür auf. Da es sich um einen Schaden am Gebäude handelt. Sollten aber Möbel beschädigt werden, so muss die Hausratversicherung den Schaden übernehmen. Wichtig ist, den Schaden so schnell wie möglich dem Versicherer zu melden. Dieser entscheidet dann über eine sofortige Reparatur oder eine Besichtigung durch einen Sachverständigen.

Bei Schäden am Auto sind die Teil- oder Vollkaskoversicherung des Autohalters gefragt. Sollte zum Beispiel ein Baum oder eine Dachziegel auf einen geparkten Wagen fallen, so ist in der Regel die Teilkaskoversicherung zuständig. Versichert ist hingegen nicht der Wiederbeschaffungswert, sondern üblicherweise nur der Zeitwert des Wagens. Fährt man als Autofahrer gegen einen bereits umgestürzten auf der Straße liegenden Baum, so wird dies als Unfall eingestuft und ist somit ein Fall für die Vollkaskoversicherung.

 


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