24.08.2010

Private Krankenzusatzversicherungen

Was bei Zahnzusatzversicherungen unter anderem zu beachten ist

Eine einfache, vollständige Krone kostet so um die 600 Euro. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen hiervon rund 150 Euro. Den Rest in Höhe von 450 Euro muss der gesetzlich Versicherte selbst zahlen. Bei einer Zusatzversicherung, die zum Beispiel die Hälfte des Rechnungsbetrags abzüglich der Leistung der Krankenkasse übernimmt, sind es dagegen nur noch 300 Euro. Diese Regelung lohnt sich umso mehr, je teurer der Zahnersatz wird.

Die privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel einen festen Prozentsatz der Zahnarztrechnung, oder sie verdoppeln den Anteil, den die Krankenkasse zahlt. Hierbei ist die prozentuale Erstattung eindeutig zu bevorzugen, denn eine Verdopplung hinterlässt oft noch einen ungeheueren Eigenanteil.

Was gehört überhaupt zu einer Zahnbehandlung?

Wichtig ist dabei, für welchen Zahnersatz die privaten Anbieter überhaupt aufkommen. Gute Angebote leisten auch für Keramik- und Gold- Inlayss. Weiterhin ist es wichtig, dass Kosten für reine Zahnbehandlungen übernommen werden. Dann würde die Zusatzversicherung zum Beispiel auch für die professionelle Zahnreinigung, sowie für Wurzel- und Parodontosebehandlungen zahlen, welche die gesetzliche Kasse nicht immer finanziert.

Es gilt immer zu klären, was der Versicherer überhaupt unter den Begriff Zahnbehandlung fasst. Für manchen Versicherer ist es nur ein Zuschuss bei plastischen Zahnfüllungen von 75 Euro je Zahn, andere Anbieter haben wesentlich breitere Kataloge mit Leistungen, die sie abdecken. Dazu gehört dann zum Beispiel auch die Kostenbeteiligung an einer Vollnarkose oder die Schmerztherapie über Akupunktur dazu.

Gibt es Höchstsätze, wenn ja, welche?

Es ist auch entscheidend, wie der Versicherer sich an den Kosten beteiligt. Beispiel: professionelle Zahnreinigung. Ein Versicherer versichert in seinem Tarifbaustein Zahnbehandlung die Zahnreinigung mehrfach pro Jahr bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte beziehungsweise für Ärzte (GOZ/GOÄ) zu 100 Prozent des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags. Das gilt auch für Behandelnde Ärzte ohne Kassenzulassung. Einen Maximalbetrag nennen die Versicherungsbedingungen nicht.

Bei einer anderen Gesellschaft ist das unterschiedlich. Sie zahlt im Rahmen ihres Tarifbausteins zwei professionelle Zahnreinigungen zu 100 Prozent, aber jeweils höchstens bis zum Maximalbetrag von 75 Euro. Noch einmal je 25 Euro gibt es oben drauf, wenn der Kunde zu einem Zahnarzt geht, der mit seinem Versicherer zusammenarbeitet.

Wartezeiten sind die Regel

Abgesehen von den Fragen „wie viel“ und „was überhaupt“ müssen Kunden und ihre Berater ihren Blick auch auf das „ab wann und bis zu welcher Grenze“ richten. Standardmäßig sehen Private Zahnzusatzversicherungen etwa beim Zahnersatz eine Wartezeit von acht Monaten vor, bis sie überhaupt zahlen. Für Behandlungen, die bei Vertragsabschluss schon in Planung sind, leisten sie meist gar nicht.

Versicherte sollten sich auch immer vorher in den Bedingungen anschauen, wie die Erstattungshöchstsätze in den ersten Jahren sind. Manche Krankenversicherer begrenzen ihre Leistungen im ersten Jahr auf 400 Euro, andere haben die Grenze bei 1.000 Euro. Dieses kann dann darüber entscheiden, ob es nur die einfachste Krone oder die Vollkeramik-Krone wird.

 


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