10.06.2010

Private Krankenversicherung wird ab 2010 noch attraktiver

So sind für Privatversicherte, je nach steuerlicher Veranlagung, jährlich bis zu 2.500 EUR netto mehr drin

Mit dem Bürgerentlastungsgesetz, welches zum 01.01.2010 in Kraft tritt, wird die Absetzbarkeit der Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung verbessert.

Erstmals können Beiträge für eine Private Krankenversicherung und eine Pflegepflichtversicherung in voller Höhe steuerlich berücksichtigt werden, soweit der Versicherungsschutz nach Art, Umfang und Höhe der gesetzlichen Krankenversicherung (= Basisschutz) entspricht. Das Krankengeld bleibt von dieser Regelung ausgenommen.

Mehrleistungen wie z. B. Heilpraktikerbehandlung, Chefarztbehandlung und/oder Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer können im Rahmen der „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ steuerlich geltend gemacht werden. Den Höchstbetrag der steuerlich absetzbaren sonstigen Vorsorgeaufwendungen erhöht der Gesetzgeber ab dem 01.01.2010 um 400 EUR pro Person.

Durch die bessere steuerliche Absetzbarkeit zahlt der Staat ab 2010 kräftig dazu. Davon profitieren alle PKV-Versicherten. Als Faustformel gilt: Je hochwertiger die Leistung und je größer die Familie, desto mehr Beiträge können von der Steuer abgesetzt werden, desto größer ist die absolute Steuerersparnis.

 


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