08.03.2012

Berufsunfähigkeit durch Burnout nimmt immer mehr zu

Müssen die Versicherungen zahlen?

Das Burnout-Syndrom (übersetzt aus dem Englischen: „ausbrennen“ bzw. „ausgebranntsein“) ist ein Zustand ausgesprochener emotionaler Erschöpfung mit reduzierter Leistungsfähigkeit. Wer kennt das nicht? Ist das die neue Volkskrankheit? Einige sagen, es handelt sich nur um eine Modekrankheit. Darüber lässt sich also streiten.

Auf jeden Fall handelt es sich um eine psychische Erkrankung. Früher hätte man dazu stark depressiv gesagt. Aber auch ohne eine eindeutige Zuordnung häufen sich die durch arbeitsbedingten Stress erheblich angestiegenen Erkrankungen. Das kann dann unter Umständen bis hin zur Berufsunfähigkeit führen. Gesamt gesehen stellen psychische Erkrankungen längst den zweithäufigsten Grund für die Berufsunfähigkeit dar, bei Frauen sogar den häufigsten. Daher ist es ratsam den Ausschlussgrund “psychische Leiden” im Versicherungsvertrag der Berufsunfähigkeitsversicherung zu vermeiden. Ob eine Versicherung psychische Erkrankungen ausschließt, findet man dann immer im sogenannten Kleingedruckten. Ein Vergleich der einzelnen Versicherungsbedingungen ist deshalb ziemlich wichtig. Im Falle eines Ausschlusses geht der Versicherungsnehmer sonst leer aus.

Laut einem Urteil aus dem Jahre 2006 des Landesgerichts München hat wohl zum ersten Mal ein am Burnout-Syndrom Erkrankter Geld von seinem Berufsunfähigkeitsversicherer erstritten. Damit wurde ein sogenannter Präzedenzfall geschaffen und diese Krankheit im Sinne des Versicherungsrechts anerkannt (Az. 25 O 19798/03).

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört für Arbeitnehmer zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. In der Regel tritt der Versicherungsfall ein, wenn beim Versicherungsnehmer über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten eine Berufsfähigkeit von weniger als 50 Prozent gegeben ist.

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