14.03.2012

Wer zahlt bei Naturkatastrophen? Zahlt das Land?

Nein - Bürger haben keinen Anspruch, aber wie sichere ich mein Eigentum?

Rund 70 Prozent aller Haushalte in Deutschland sind nicht genügend gegen die finanziellen Folgen von Naturgefahren versichert. Im Land Niedersachsen werben daher nun Versicherungsbranche und die öffentliche Hand gemeinsam um das Abschließen von Elementarversicherungen. Mit einer Informationskampagne wird auf die nicht nur finanziellen Folgen von Starkregen, Unwetter und Hochwasser aufmerksam gemacht, denn diese sind in den gewöhnlichen Hausrat- und Wohngebäudepolicen nicht mitversichert. Die Informationskampagne lautet: „Niedersachsen verlassen sich nicht auf Vater Staat“.

Fast jeder Immobilienbesitzer hat eine Wohngebäudeversicherung, aber nur einige wenige besitzen Versicherungsschutz vor Naturgefahren. Nur mit einer Elementarschadenversicherung kann man sich vor extremen Wetterereignissen wie Starkregen, Hochwasser und Überschwemmung schützen. Dies gilt dann im Übrigen nicht nur für Hausbesitzer, sondern dies gilt auch für Mieter. Eine Elementarschadenversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Naturereignissen, wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbrüchen. Die Versicherer bieten sie als optionalen Zusatzbaustein zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung an. Der Kunde kann sich dann für den Einschluss oder auch gegen den Elementarbaustein entscheiden. Aber ohne diesen Baustein kann es im Falle eines Schadens richtig brenzlig werden.

Machen Sie doch mal den Vergleich und prüfen Sie, wie teuer eine Wohngebäudeversicherung bzw. Hausratversicherung wirklich mit dem Einschluss des Elementarschadenbausteins ist.

Wohngebäudeversicherung Vergleich / Online Rechner

Hausratversicherung Vergleich / Online Rechner

 


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