02.09.2010

Beim Schutz gegen die Berufsunfähigkeit bietet eine Wechseloption hohe Flexibilität

Lösungen gegen fehlende Flexibilität bei der Kombination einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit einem Sparvertrag werden längst geboten.

Im Falle einer Berufsunfähigkeit hat ein durchschnittlich verdienender Arbeitnehmer im Alter von Mitte dreißig bis zur Rente geschätzt eine Million Euro Einkommenseinbuße. Besserverdiener haben noch mehr einbußen. Viele junge Berufstätige sind jedoch aus Unkenntnis, sowie der damit verbundenen zusätzlichen finanziellen Belastung, noch nicht zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bereit.

Es ist jedoch möglich, dass Versicherte ihre Nettobelastung deutlich senken, indem sie die Möglichkeiten einer steuerlichen Förderung gezielt nutzen. Die Förderung kann unter der Voraussetzung einer Verbindung der Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Basisrente erfolgen.

Prinzipiell können Alleinstehende bis zu 20.000 Euro, gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 40.000 Euro im Jahr in einer Basisrente anlegen. Hiervon dürfen bis zu 50% auf eine BU-Zusatzversicherung entfallen. 70% von den insgesamt eingezahlten Beiträgen können sie in diesem Jahr bei ihrem Finanzamt geltend machen. Bis 2025 steigt der Anteil schrittweise auf 100%. Die Auszahlung müssen sie versteuern, aber der Steuersatz in der Bezugsphase fällt in den meisten Fällen deutlich geringer aus. Unterm Strich macht es den Berufsunfähigkeitsschutz erschwinglich.

Nun zur Flexibilität des Versicherten: Bisher konnte er bei Zahlungsschwierigkeiten oder Arbeitslosigkeit den BU-Schutz verlieren, wenn dadurch die Beiträge für die Basisrente nicht mehr gezahlt wurden. Zahlreiche Versicherer bieten jedoch seit Jahren die so genannte Wechseloption an. Sie gestattet dem Versicherten einfach von einer gekoppelten Versicherung in eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung zu wechseln und das ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Dieser Weg bietet sich nicht nur, wenn der Versicherte die Basisrente beitragsfrei stellen will, sondern auch bei einem Umzug ins Ausland oder wenn die steuerlichen Fördergrenzen ausgeschöpft sind. Mit Hilfe der Wechseloption können Versicherte Förderung und Flexibilität bestens miteinander verbinden.

 


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