30.08.2010

Abschaffung der Dreijahresfrist in der Privaten Krankenversicherung schon 2011

Ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die Private Krankenversicherung (PKV) soll zum Jahresbeginn 2011 leichter möglich werden.

Eine Sonderregelung ermöglicht den Wechsel gleich zu Jahresbeginn 2011. Die Voraussetzung hierfür ist, dass das Gehalt des Wechslers im Jahr 2010 über der Jahresarbeitsentgelt-Grenze von 49.950 Euro liegt. Das besagt der Entwurf zum „Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-FinG), welches dem VersicherungsJournal vorliegt. Die Bundesregierung möchte hiermit eine Zusage aus dem Koalitionsvertrag umsetzen, welche besagt, dass man zur alten Regelung der Wechselmöglichkeiten von der GKV in die PKV zurückkehren will.

Laut dem Gesetzentwurf soll die alte Wechselregelung bereits zum 31. Dezember 2010 wieder in Kraft treten. Nach den Gesprächen mit den Gesundheitsexperten der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP ist der Entwurf nun in der Ressortabstimmung und soll vom Bundeskabinett bereits im September formell verabschiedet werden.

Auf diese Weise können Personen, deren Gehalt im Jahr 2010 die Jahresarbeits-Entgeltgrenze überstiegen hat, die aber zum Ende des Jahres 2010 die dreijährige Wartefrist noch nicht erfüllt haben, schon zu Beginn des Jahres 2011 versicherungsfrei werden und folglich in die PKV wechseln, heißt es in der Begründung zum Gesetzestext. Zugleich soll diesen Personen ein einmaliges Beitrittsrecht zur GKV gewährt werden. Kernpunkt soll ein Wechsel in die PKV nach einmaligem Überschreiten der Jahresarbeits-Entgeltgrenze sein.

 Vorerst offen geblieben ist, die ebenso im Koalitionsvertrag zugesagte klarere Abgrenzung von Wahltarifen in der GKV (bis hin zur Chefarztbehandlung – die eigentliche Domäne der PKV) und ergänzenden Zusatzangeboten der PKV schon im Gesetzentwurf vorzunehmen. Hierzu könnte es aber noch Nachbesserungen geben. Der überwiegende Teil der Vorschriften soll zum 1. Januar 2011 in Kraft treten. Hiermit soll ein drohendes Defizit in der GKV von bis zu elf Milliarden Euro im Jahr 2011 abgewendet werden.

 


zur News-Übersicht