Die zuständige Landesförderbank vergibt zinsgünstige Darlehen, monatliche Aufwendungshilfen oder nicht rückzahlbare Baukostenzuschüsse. Einige Länder übernehmen sogar Bürgschaften.
Die Voraussetzungen sind:
- eine bestimmte Einkommensgrenze darf nicht überschritten werden
- die Wohnflächen- sowie die Kostenobergrenzen dürfen nicht überschritten werden
- Eigenleistungen von 15 Prozent sollten eingebracht werden durch Kontoguthaben, Bausparguthaben oder durch die eigene Arbeitsleistung
- der Förderantrag muss vor dem Abschluss des Kauf- oder Bauvertrags gestellt sein
Die Landesbanken bieten attraktive Konditionen mit geringen Zinssätzen. Die Kreditsumme ist oftmals auf einen bestimmten Anteil beschränkt. Das Risiko für die finanzierende Bank ist geringer, da die Förderdarlehen nachrangig im Grundbuch abgesichert werden.
Für eine Familie mit geringem Einkommen kann diese Förderung interessant sein. Allerdings sind die jährlichen Mittel für diese Darlehen begrenzt, so dass die Bewilligung auch von der Reihenfolge der eingereichten Anträge abhängt.