31.08.2011

Ab 2012 sinkt der Garantiezins bei Kapitallebensversicherungen.

Doch was bedeutet das für alte und neue Verträge?

Zuerst einmal: Diese kommende Reduzierung betrifft keine bereits bestehenden oder noch in 2011 abgeschlossenen Kapitalversicherungsverträge. Deren garantierte Verzinsung erfolgt weiterhin auf der Basis des zum jeweiligen Vertragsabschluss geltenden Garantiezinssatzes. Denn diese Vorsorgelösungen genießen so genannten Bestandsschutz.

Mit der Herabsenkung des Garantiezinses von derzeit 2,25 auf 1,75 Prozent ab 2012 verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, den Versicherungsunternehmen in schwierigeren Marktsituationen (beispielsweise in Niedrigzinsphasen) zu ermöglichen, diesen Zins am Kapitalmarkt auch zu erwirtschaften. Es dient somit in erster Linie der kontinuierlichen Erfüllungssicherheit von Leistungszusagen, die teilweise ja erst in Jahrzehnten erbracht werden müssen. Das Bundesfinanzministerium sieht diese Senkung also vor allem im Interesse der Verbraucher.

Der Garantiezins – auch als Höchstrechnungszins – bezeichnet, ist jedoch lediglich der Mindestverzinsungssatz, den die Kunden auf ihre Sparanteile in den privaten Kapitalversicherungen erhalten. Hinzu kommen die von den Versicherern jährlich erwirtschafteten Überschüsse. Diese werden dann als Überschussbeteiligung zusätzlich in die bestehenden Kapitalanlagen der jeweiligen Versicherungsverträge eingezahlt. Deren Höhe allerdings muss und kann – eben im Gegensatz zum Garantiezins – nicht garantiert werden.

Unabhängig davon bleibt jedoch die gerade mit Kapitallebensversicherungen verbundene und gewünschte finanzielle Absicherung von Angehörigen unberührt bestehen. Für viele Kunden ein äußerst wichtiges Motiv beim bzw. für den Abschluss einer Lebensversicherung. Lassen Sie sich am besten beraten!

 


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