14.06.2012

Versicherungsschutz auch mit EM-Fanartikeln am Auto?

Jeder sollte bei Flaggen, Wimpeln und sonstigen Dekorationen die Sicherheit nicht vergessen.

Die Fußball-Europameisterschaft 2012 in Polen und der Ukraine ist in vollem Gange und die Bundesbürger zeigen auch an Ihren Autos gern Flagge. Doch auch als Fan sollte man bei aller Begeisterung nicht versäumen, dass die Fanartikel auch ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Fahnen sind aus Plastik und können brechen, wenn man zu schnell damit fährt. Daher sollte man hiermit auf Fahrten auf Autobahnen verzichten.

Artikel, die an der Front- oder Heckscheibe angebracht sind, behindern die Sicht und diese ist laut der Verkehrssicherheits-Pflicht eines jeden Autofahrers uneingeschränkt sicherzustellen.

Im Schadenfall, wenn sich eine Dekoration vom Auto verselbständigt und diese dann ein anderes Auto oder auch einen Passanten verletzt, tritt die Kfz-Haftpflichtversicherung ein.

Wird jedoch durch eine angesteckte Fahne ein nicht ganz geschlossenes Fenster aufgebrochen, so ist das ein Fall für die Kaskoversicherung. Dies ist aber grob fahrlässig und der Versicherer kann seine Leistung kürzen. Es gibt jedoch auch Versicherer, die Tarife mit Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit anbieten. Es ist daher sehr zu empfehlen, die Fahnen zu entfernen, wenn das Fahrzeug abgestellt wird. Ein Aufbruch des Fahrzeuges ist ansonsten in nur wenigen Sekunden möglich.

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