11.06.2013

Urlaub gebucht – Welche Versicherungen braucht man wirklich?

Wenn man seinen Urlaub bucht oder gebucht hat, stellt sich oft die Frage: Wie sichere ich diesen oder mich selbst ab? Es gibt sehr viele teure Absicherungen. Es erscheint hier schwer, sich einen Überblick zu verschaffen.

Die von Verbraucherschützern für am wichtigsten gehaltene Urlaubsversicherung ist die Reisekrankenversicherung. Diese kommt im Ausland für die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht gedeckten Kosten auf. Insbesondere bei Fernreisen sollte auf eine Reisekrankenversicherung nicht verzichtet werden. Aber selbst innerhalb Europas übernimmt die Krankenkasse nur die im Gastland übliche Behandlung und die sieht häufig dürftiger aus als bei uns in Deutschland. Wicht ist auch der Einschluss eines medizinisch notwendigen Rücktransports, den die Krankenkasse nicht übernimmt. Auch Privatversicherte sollten vor einer Reise überprüfen, ob eine zusätzliche Reisekrankenversicherung in ihrem Versicherungsumfang enthalten ist. Eine gute Jahrespolice ist schon für weniger als zehn Euro pro Person zu bekommen.

Für teure Reisen ist eine Reiserücktrittversicherung sinnvoll, da diese für die Stornokosten aufkommt, wenn die gebuchte Reise nicht angetreten werden kann. Wichtig ist hier allerdings der Rücktrittsgrund. Gründe wie ein plötzlicher Unfall, eine Krankheit oder der Tod von einem Mitreisenden und einem Angehörigen, eine Schwangerschaft oder sogar ein Brand im eigenen Haus, wären versichert. Der vom Chef gestrichene Urlaub ist z.B. kein versicherter Grund. Die Reiserücktrittversicherung kostet bei einem Reisepreis von 1500 Euro pro Person zwischen 30 und 40 Euro. Sie muss allerdings rechtzeitig vor Reiseantritt abgeschlossen werden. In diese Police lässt sich ohne weiteres auch eine Reiseabbruchversicherung einschließen. Die Reiserücktrittversicherung mit einer Reiseabbruchversicherung kann immer auch als Jahrespolice abgeschlossen werden, d.h. alle Reisen innerhalb eines Jahres sind versichert.

Die Reisegepäckversicherung ist nach Ansicht von Experten überflüssig. Sie soll das abhanden gekommene Gepäck versichern. Aber hier ist oft die Frage nach der Schuld entscheidend. Oft werfen Versicherungen den Kunden eine Mitschuld an dem Diebstahl vor. Lässt man den Koffer unbeaufsichtigt, so wird dieser nicht ersetzt. Im Schadenfall kommt es hier oft zu Diskussionen. Außerdem ist die Schadensumme immer begrenzt; Schecks, Flugtickets oder Kunstobjekte sind gar nicht versicherbar. Hier unser Tipp dazu: Bei Einbruch oder Raub in ein Gebäude (z.B. das Hotelzimmer), zahlt in Europa die Hausratversicherung den Schaden.

 


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