01.06.2011

Umzug – Was müssen Paare beim Zusammenziehen beachten?

Paare, die zusammenziehen sollten neben den üblichen organisatorischen Dingen nicht vergessen ihre Versicherungsverträge zu überprüfen. Denn ansonsten verschenken sie unter Umständen Geld oder gefährden sogar ihren Versicherungsschutz.

Um eine sogenannte Doppelversicherung zu vermeiden, ist die Zusammenlegung bei vielen Policen sinnvoll. In der Privathaftpflichtversicherung, der Hausratversicherung und der Rechtsschutzversicherung sollten die Lebenspartner prüfen, wer in welchen Vertrag einsteigt und welcher aufgelöst werden kann. Auflösen kann man meistens nur den jüngeren Vertrag. Der Vertrag mit den älteren Rechten bleibt dann bestehen.

In der Privathaftpflichtversicherung gilt es zu beachten, dass die gemeinsame Privathaftpflichtversicherung in der Regel keine Schäden mehr reguliert, die der Lebenspartner verursacht hat. Wichtig in der Hausratversicherung ist auch, dass der Versicherer auf jeden Fall über die neue Adresse und die Wohnungsgröße informiert werden muss. Sollte dies nicht erfolgen, so wird ein Schaden unter Umständen nur teilweise beglichen, oder unter Umständen gar nicht.

Für Versicherungen, die sich direkt auf die beiden Personen beziehen, sieht es anders aus. Berufsunfähigkeits-, Kranken- oder Unfallversicherungen bleiben bis auf die Adressänderung unverändert bestehen.

 


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