12.08.2019

Schäden durch Sturm: Welche Versicherungen helfen

Mit dem Herbstwetter kommen die Stürme und richten oft Sachschäden an. Erfahren Sie, welche Versicherung Ihnen im Schadensfall weiterhilft.

In diesem Jahr gilt der Sommer rein wetterlich betrachtet als durchwachsen. In wenigen Wochen befindet sich der Herbst in vollen Zügen im Anmarsch. Genau in dieser Zeit häufen sich typischerweise die Unwetter. Vergangene Woche stürme es vor allem in Süddeutschland, teilweise entstanden erhebliche Sachschäden.

Das Spektrum an Schäden, die durch Sturm hervorgerufen werden können, ist breit gefächert. Ein häufiges Problem sind Äste, die von Bäumen abbrechen und auf Objekte, wie z.B. Autos, fallen. Teilweise können Windböen aber auch ganze Bäume umwerfen oder Gegenstände erfassen.

In Anbetracht solcher Auswirkungen überrascht es nicht, dass Stürme in so gut wie jedem Jahr beträchtliche Sachschäden hervorrufen. Betroffenen stellt sich oft die Frage, ob die Möglichkeit besteht, den entstandenen Schaden von einer Versicherung ersetzen zu lassen. Im heutigen Beitrag erläutern wir, welche Versicherungen das Risiko abdecken und im Ernstfall Unterstützung leisten.

Schäden an Kraftfahrzeugen

Sollte ein Schaden am Pkw entstanden sein (z.B. durch herabgefallene Äste oder umgestürzte Bäume), hilft die Kfz-Versicherung weiter – zumindest wenn ein Kaskoschutz besteht. Die Entschädigungszahlung wird von der Kfz-Teilkasko geleistet. Voraussetzung ist allerdings, dass das Unwetter als Sturm klassifiziert ist, also mindestens eine Windgeschwindigkeit der Stärke 8 (mehr als 63 km/h) vorherrschte.

Beschädigungen an Gebäuden

Neben Fahrzeugen sind auch Gebäude häufig von Sturmschäden betroffen. Betroffene Immobilienbesitzer wenden sich im Schadensfall an ihre Gebäudeversicherung. Sturm fällt nicht in den Bereich der sogenannten Elementarschäden und ist somit standardmäßig abgedeckt. Entsprechend stehen die Chancen auf eine Entschädigung gut. Hier ist die Situation ähnlich wie im Feld der Kfz-Versicherung, der Wind muss ebenfalls Stärke 8 erreicht haben.

Es ist zu berücksichtigen, dass die Gebäudeversicherung ausschließlich das Gebäude und dessen Bestandteile versichert. Als Bestandteile gelten solche Objekte, die fest mit dem Gebäude verbunden sind. Damit wäre beispielsweise ein Markise versichert, eine Gartenliege hingegen nicht. Allerdings ist der Versicherungsnehmer dazu angehalten, vorsorgliche Maßnahmen zu ergreifen, sodass beispielsweise Markisen rechtzeitig einzuholen sind.

Regulierung von Schäden am Hausrat

Eine Gartenliege würde in den Bereich des Hausrats fallen. Das Spektrum an Objekten, die bei Sturm beschädigt werden können, ist breit gefächert. Prinzipiell bietet die Hausratversicherung einen guten Schutz. Angenommen der Sturm deckt das Dach ab, wodurch Regenwasser eindringt und Hausrat zerstört, so wird der Schaden reguliert. Anders verhält es sich mit Objekten, die sich im Freien befinden. Ob Gartenliege oder Rasenmäher, der Versicherungsnehmer muss diese Objekte rechtzeitig in Sicherheit bringen.

Ansprüche gegen Grundstückseigentümer geltend machen

Je nach Art und Hintergrund eines Schadens können Geschädigte dazu berechtigt sein, Haftungsansprüche gegen Dritte geltend zu machen. Angenommen ein Ast fällt auf einen geparkten Pkw, so könnte der Fahrzeughalter den Grundstückseigentümer dafür haftbar machen. In Anbetracht dieses Risikos sind Eigentümer von Immobilien gut damit beraten, dieses Risiko abzusichern. Hierfür wird am Markt die sogenannte Grundeigentümer-Haftpflicht Versicherung angeboten. Sie sichert derartige Risiken ab und ist mehr als nur eine gute Empfehlung. Wer auf diesen Schutz verzichtet, könnte im Ernstfall dazu verpflichtet sein, hohe Schadensersatzzahlungen aus eigener Tasche leisten zu müssen.

 


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