22.08.2011

Schäden an benachbarten Häusern oder Wohnungen sind nach einem Wohnungsbrand zu ersetzen

Kommt es zu einem Brand im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung, so werden sehr oft auch benachbarte Häuser oder Wohnungen in Mitleidenschaft gezogen. Eigentümer, Mieter und sonstige Bewohner des Hauses, in dem der Brand entstanden ist, müssen dann hierfür haften, dabei wird jedoch die Brandursache berücksichtigt. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (V ZR 193/10) gilt dies auch dann, wenn der Brand nicht durch eine Achtlosigkeit, sondern durch einen technischen Defekt entstanden ist. Die dadurch entstehenden Haftungsrisiken sind dann nur durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt, die man abgesehen von der Gebäudeversicherung unbedingt besitzen sollte.

In dem konkreten Fall handelte es sich um einen technischen Defekt, der einen Brand auslöste. Die Nachbarn hatten Schäden an Ihren Häusern und ließen diese zunächst durch ihre eigenen Gebäudeversicherungen regulieren. Später nahmen die Versicherungsgesellschaften die Eigentümer des Hauses, in dem der Brand entstanden ist, in Anspruch und ließen sich, die regulierten Beträge ersetzen.

Hier zeigt sich wieder einmal, wie wichtig eine Haftpflichtversicherung wirklich ist.

 


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