22.01.2013

Leergeräumte Schließfächer – wer kommt für den Schaden auf?

Der Bankraub von Berlin hat die Sicherheit von Schließfächern in Frage gestellt und Bankkunden beunruhigt. Wer zahlt denn nun für den entstandenen Schaden? Die Beantwortung dieser Frage ist nicht so einfach.

Im ärgsten Fall gehen die Inhaber der Schließfächer leer aus, wenn keine Versicherung im Mietpreis des Fachs enthalten ist. Bei den meisten Banken gilt automatisch der Abschluss einer Bankschließfach-Versicherung, aber hier ist die Leistung oft auf eine Summe von 20.000,- EUR begrenzt.

Es gibt aber eine andere Möglichkeit, das Risiko zu versichern und das ist die eigene Hausratversicherung. Aber auch hier gilt, nicht jede Hausratversicherung schließt diese Leistung ein. Die Hausratversicherung kommt auch für Schäden durch Einbruchdiebstahl auf und dies dann – je nach Bedingung der Versicherungsgesellschaft – auch außerhalb der eigenen vier Wände. Es handelt sich hier um die sogenannte Außenversicherung. Die Mitversicherung und die in der Regel geltende Summenbegrenzungen kann der Kunde anhand seiner Bedingungen  überprüfen.

Tritt ein Schaden ein, muss dies stets zuerst der Bankschließfach-Versicherung gemeldet werden. Die Hausratversicherung übernimmt den Schaden nur, wenn die Bank nicht dafür aufkommen sollte. Der entstandene Schaden muss dann bei der jeweiligen Versicherung nachgewiesen werden. Es ist daher ratsam, alle Belege und Quittungen an einem anderen sicheren Ort aufzubewahren.

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