Auch der längste Sommer geht einmal zu Ende. Vor allem nachts ist dies zu bemerken, zuletzt sind die nächtlichen Temperaturen deutlich zurückgegangen. Je nach Region liegen die Temperaturen in der Nacht sogar unter dem Gefrierpunkt, was Kraftfahrer unbedingt berücksichtigen sollten.
Bei Minusgraden droht Glätte auf der Fahrbahn. Deshalb ist es längst an der Zeit, die Bereifung am Pkw anzupassen. In anderen Worten: Es gilt die Winterreifen zu montieren. Eine alte Regel besagt, dass Winterreifen am besten von Oktober bis Ostern gefahren werden. Doch zahlreiche Autofahrer halten es anders. Sie warten deutlich länger, meist bis der erste Schnee fällt. Wirklich clever ist dies jedoch nicht.
Beim Fahren mit unangebrachter Bereifung drohen Punkte in Flensburg
In mehreren Ländern Europas existiert eine Winterreifenpflicht. D.h. während bestimmter Zeiten oder beim Fahren auf bestimmten Strecken sind Kraftfahrer dazu verpflichtet, mit Winterreifen unterwegs zu sein. In Deutschland ist die Situation anders, eine offizielle Winterreifenpflicht besteht nicht.
Allerdings sind Kraftfahrer gesetzlich dazu verpflichtet, die Bereifung an die Wetter- und Straßenverhältnisse anzupassen. Bei Schnee oder Eisglätte ist es notwendig, Winterreifen montiert zu haben. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) vor, den die Gesetzeshüter nicht nur mit einem Bußgeld, sondern ergänzend mit einem Punkt in Flensburg ahnden können.
Im Schadensfall kann der Versicherer die Entschädigung verweigern
Schon alleine wegen des Risikos, sich und andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr zu bringen, sollte jeder Autofahrer so vernünftig sein und rechtzeitig Winterreifen montieren. Im Übrigen drohen im Schadensfall weitere Konsequenzen. Angenommen es kommt zu einem Unfall, so droht eine Teilschuld, selbst wenn das Ereignis im eigentlichen Sinne auf die andere Partei zurückzuführen ist.
Sollte man Unfallverursacher sein, droht sogar Ärger mit der eigenen Kfz-Versicherung. Als Kraftfahrer und Versicherungsnehmer ist man dazu angehalten, die gesetzlichen Vorschriften zu befolgen. Aufgrund der Verkehrsteilnahme mit ungeeigneter Bereifung kann der Versicherer seine Entschädigung kürzen.
Haftungsansprüche anderer Beteiligter wird der Versicherer zwar befriedigen, jedoch könnte er den Versicherungsnehmer in Regress nehmen, d.h. eine Erstattung der geleisteten Entschädigung einfordern. Zudem kam es schon vor, dass Kfz-Versicherer in der Vollkaskoversicherung die Leistung einer Entschädigung verweigert haben. Für den Versicherungsnehmer bedeutet dies, die Kosten des Schadens selbst tragen zu müssen. Entsprechend könnte eine falsche Bereifung äußerst kostspielig enden.
Bei Schnee nicht mit Sommerreifen zur Werkstatt fahren
Wie zvuor angedeutet, steigen viele Kraftfahrer frühestens auf die Winterbereifung um, wenn der bereits erste Schnee liegt. Sofern Sie die Reifen nicht selbst wechseln, bedeutet dies bei Schnee zu einer Reifenwerkstatt fahren zu müssen. Doch streng genommen ist auch das bereits riskant, weshalb eindeutig davon abzuraten ist.
Die vernünftigere Lösung besteht darin, gar nicht erst so lange zu warten und die Winterreifen früher zu montieren. In Anbetracht der Tatsache, dass die nächtlichen Temperaturen in vielen Regionen schon drastisch gesunken sind, ist der ideale Zeitpunkt längst gekommen.