09.05.2011

Jetzt oder nie: Versicherungen für Frauen – noch ohne „Unisextarife“

Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 01.03.2011 in Luxemburg wurde festgelegt, dass bis zum 20.12.2012 in den Mitgliedsländern der EU die sogenannten „Unisextarife“ einzuführen sind. D.h. unterschiedliche Versicherungstarife für Männer und Frauen sind dann unzulässig. Der EuGH ist der Meinung, dass diese diskriminierende Praxis sich ab Ende 2012 ändern müsse.

Die Versicherungsunternehmen sind dann gezwungen ab Ende 2012 geschlechtsneutrale Tarife anzubieten. Bisher war es üblich, das Geschlecht als Risikofaktor in den Versicherungsverträgen zu berücksichtigen. Versicherungstarife werden nach dem statistischen Risiko berechnet. Hierbei kommt dem Geschlecht vielfach eine zentrale Rolle zu. Frauen bezahlen weniger für die Kfz-Haftpflicht, da sie im Schnitt weniger Unfälle verursachen. Höhere Beiträge zahlen Frauen hingegen in der privaten Krankenversicherung, denn sie können durch eine mögliche Schwangerschaft höhere Kosten verursachen. Hinzu kommt die um etwa fünf Jahre höhere statistische Lebenserwartung der Frauen, welche auch zu deutlich höheren Beiträgen in der privaten Rentenversicherung führt. In der Risikolebensversicherung aber wieder zu deutlich niedrigeren Beiträgen. Ebenfalls auswirkend ist das Geschlecht in der privaten Unfallversicherung. Da für Frauen bis zu einem Alter von ca. 50 Jahren ein wesentlich niedrigerer Schadenbedarf besteht als für Männer, sind die Tarife für Frauen eindeutig günstiger zu kalkulieren.

Ingesamt warnt die Versicherungswirtschaft längst vor insgesamt höheren Beiträgen. Besonders Frauen haben bis zum 20.12.2012 die besten Möglichkeiten sich neben guten Leistungen auch Beitragsvorteile über diesen Stichtag hinaus zu sichern. Sie sollten jetzt handeln – bis Dezember 2012 bleibt nicht mehr allzu viel Zeit!

 


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