Mittlerweile ist die Hundehaftpflichtversicherung in einigen Bundesländern sogar Pflicht. Laut dem BGB §833 muss derjenige, der ein Tier hält, welches eine Person oder eine Sache verletzt oder gar beschädigt, den daraus entstehenden Schaden ersetzen.
Kein Hundehalter kann das Verhalten seines Vierbeiners genau voraussagen. In welcher Situation sich das Tier wie verhält ist oft nicht vorhersehbar. Ist ein Hund sehr schreckhaft und läuft plötzlich auf eine stark befahrene Straße, kann es schon Mal zu einem schweren Unfall kommen, für welchen der Halter voll und ganz haftet.
Damit man dieses Risiko, welches auch immer ein finanzielles Risiko darstellt, eingrenzt, sollte man eine Versicherung für den Hund abschließen. Dies geht am schnellsten mit einem Online-Vergleich. Hier werden die Leistungen und Prämien gegenübergestellt und man kann sich die passende Versicherung aussuchen.