Eltern müssen laut Urteil (Az. I ZR 74/12) des Bundesgerichtshofes (BGH) nicht für den strafbaren Tausch von Dateien mit geschützter Musik zahlen, obwohl diese gegen das Urheberrecht verstoßen haben. Dies bezieht sich jedoch nur auf Eltern, die ihre Kinder darauf hingewiesen haben, dass dieses verboten ist und sie erwarten konnten, dass ihre Kinder sich auch dementsprechend richtig verhalten.
Die Bundesrichter sahen in einem solchen Fall kein Argument dafür, dass Eltern ihre Kinder ohne Grund beim Surfen kontrollieren müssten.
Trotzdem kann es in einem solchen Fall dazu kommen, dass die Kinder selbst für ihren Verstoß haften müssen. Allerdings nur, wenn diese die begangene Straftat begreifen.
Es empfiehlt sich in solchen Fällen immer, einen Anwalt einzuschalten.
Fazit: Eine Rechtsschutzversicherung kann Ihnen hier enorm weiterhelfen.