25.01.2012

Elementarschadenversicherung unwichtig ? Aber wer haftet bei Hochwasser?

Unwetterschäden oft nicht ausreichend versichert

Einige Gegenden in Deutschland werden zurzeit von Unwettern gepeinigt. Das jährliche Hochwasser hat viele Häuser und Mietwohnungen ruiniert. Nun stellt sich für Hausbesitzer und Mieter die Frage: Wer kommt für die Schäden auf? Zunächst einmal müssen Gebäudeschäden durch eingedrungenes Hochwasser vom Hauseigentümer beseitigt werden. Weiterhin ist dieser auch für das Abpumpen von Wasser aus Kellern und Wohnungen und das Trockenlegen der vermieteten Räume verantwortlich. Was die Mietwohnung selbst betrifft, muss der Vermieter nur Schäden an den mitvermieteten Gegenständen wie z.B. der Einbauküche inkl. der Elektrogeräte, sowie Teppichboden ersetzen. Der Mieter muss die Schäden an seinem Eigentum selbst übernehmen. Als Mieter kann man sich hier mit einer Hausratversicherung, die Elementarschäden beinhaltet, absichern, denn diese bietet in den meisten Fällen Versicherungsschutz, auch für solche Unwetterschäden. Der Hausbesitzer oder auch Vermieter kann sich mit einer Wohngebäudeversicherung, die die sogenannten Elementarschäden beinhaltet, schützen. Die Wohngebäudeversicherung leistet in den meisten Fällen, aber wie gesagt nur, wenn sie eine Elementarschadenversicherung beinhaltet.

Laut Studien sind ca. 70 Prozent der Hausbesitzer in Deutschland nicht ausreichend gegen Naturgefahren wie Überschwemmung, Hochwasser und Sturzfluten versichert. Nur wenige Deutsche besitzen eine Wohngebäudeversicherung mit Elementarschadenversicherung. Nur mit dieser besteht unter anderem Schutz, wenn durch eine Überschwemmung oder durch starken Regen der Keller überflutet wird.

 


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