06.07.2010

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. empfiehlt die neuen Klauseln der Rechtsschutzversicherung

Der GDV hat neue Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) veröffentlicht.

Viele deutsche Rechtsschutzversicherer orientieren sich bei der Gestaltung ihrer Versicherungsverträge an diesen Bedingungen. Sie enthalten unter anderem eine Neuregelung der Kostenminderungsobliegenheit des Versicherungsnehmers. Das heißt: Der Versicherte muss die Kosten seines Rechtsstreites so gering wie möglich halten. Diese Pflicht beruht auf einer gesetzlichen Vorgabe im Versicherungsvertragsgesetz (§ 82).

In dieser Neuregelung werden konkrete Beispiele genannt, um dem Versicherten so verständlich wie möglich zu machen, wie er seine Kosten gering halten kann:

Der Versicherte sollte von mehreren möglichen Vorgehensweisen die kostengünstigste auswählen. So sollte er also zum Beispiel nicht zwei oder noch mehr Prozesse vor Gericht führen, wenn er auch mit einem einzigen Prozess sein Ziel erreichen kann.

Zuerst sollte der Versicherte bei seinem Rechtsschutzversicherer fragen, welche Kosten im konkreten Fall von seiner Rechtsschutzversicherung erstattet werden können, um Missverständnisse von vornherein zu vermeiden.

Die Neufassung ist das Ergebnis intensiver, mehrmonatiger Beratungen der Branche. Hierbei sind die Entwicklungen in der Rechtssprechung, sowie die Interessen der Verbraucher berücksichtigt worden.

 


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