19.11.2013

Auch der Tod ist nicht umsonst – Warum eine Sterbegeldversicherung?

Wussten Sie, dass eine gewöhnliche Bestattung schon an die 5.000 Euro kostet?

Wenn Sie Ihren Angehörigen im Falle Ihres Todes wenigstens den finanziellen Kummer ersparen möchten, dann sollten Sie die Kosten der Beerdigung mit einer Sterbegeldversicherung abdecken. Auch wenn bereits eine Risikolebensversicherung besteht, ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll. Die Risikolebensversicherung dient der Absicherung der Familie für die Zukunft (z.B. Abzahlung von Krediten und Hypotheken). Diese Versicherung bietet maximal bis zum 60. oder 65. Lebensjahr Versicherungsschutz. Die Sterbegeldversicherung gewährt dagegen lebenslangen Versicherungsschutz mit niedrigen monatlichen Prämien. Es daher sinnvoll eine bestehende Risikolebensversicherung mit einer Sterbegeldversicherung zu ergänzen.

Jede Person bis maximal 90 Jahren kann eine Sterbegeldversicherung abschließen. Sie können für sich selbst, aber auch für andere Personen, wie für Ihre Eltern, Ihre Kinder etc., eine Sterbegeldversicherung abschließen. So können Sie sich selbst, aber auch die Hinterbliebenen im Trauerfall finanziell absichern.

In der Sterbegeldversicherung wird eine festgelegte Summe bis zu 20.000,- EUR, mit welcher die Bestattungskosten beglichen werden können, versichert. Verstirbt die versicherte Person, wird die Versicherungssumme umgehend an den vertraglich bestimmten Empfänger ausgezahlt, sobald die erforderlichen Dokumente (Sterbeurkunde und ärztliche bzw. amtliche Bescheinigungen) vorliegen.

Wichtig ist auch, dass es sich bei der Sterbegeldversicherung um eine kapitalbildende Lebensversicherung handelt, welche steuerlich als Vorsorgeaufwendung absetzbar ist. Die Beiträge sind zu 88% als Sonderausgaben absetzbar. Leistungen, die im Todesfall der versicherten Person gezahlt werden, unterliegen nicht der Einkommenssteuer. Die Versicherungssumme wird steuerfrei ausgezahlt, sofern sie zur Deckung der Bestattungskosten (inkl. Grabpflege) genutzt wird. Ferner zählt die Sterbegeldversicherung zum sozialhilferechtlichen Schonvermögen, dies bedeutet, die Versicherungssumme kann z.B. im Pflegefall nicht zur Deckung der Pflegekosten herangezogen werden und ist außerdem bei Arbeitslosigkeit “Hartz-IV-sicher”.

Sterbegeldversicherung Vergleich / Online Rechner

Günstige Sterbegeldversicherung online – auch ohne Gesundheitsprüfung

 


zur News-Übersicht