25.03.2014

Zahnzusatzversicherung: Rechtzeitig statt Rechtsstreit?

Ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe zu einem Rechtsstreit um eine Zahnzusatzversicherung zeigt, wie wichtig es ist, eine solche Versicherung rechtzeitig abzuschließen.

Das Urteil des OLG Karlsruhe vom 07.05.2013 (Az.: 12 U 153/12) besagt, dass der Versicherungsfall im Rahmen einer Zahnzusatzversicherung die Feststellung einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung, nicht aber deren Beginn ist.

In diesem speziellen Fall hatte ein Mann bereits im Frühjahr 2009 seine Zahnärztin für eine Behandlung an einem Eiterherd im Oberkiefer konsultiert. Hierbei stellte diese fest, dass die Zähne des Mannes nicht mehr erhalten werden konnten. Erst zu diesem Zeitpunkt hat der Mann dann eine Zahnzusatzversicherung mit Beginn 01.07.2009 abgeschlossen. Die vereinbarte Wartezeit belief sich auf acht Monate. Der Versicherung sollte sich dem Vertrag nach mit 50% an den Kosten für Zahnersatz beteiligen. Der Mann begab sich dann – nach Ablauf der Wartezeit – erneut in Behandlung und lies sich über die verschiedensten Möglichkeiten der Versorgung mit Zahnersatz aufklären. Er entschied sich für die Möglichkeit des Einsatzes von Implantaten und musste hierfür 25.000,- EUR bezahlen. Nun reichte er diese Rechnung bei seinem Versicherer ein. Dieser lehnte die Zahlung jedoch ab, da der Versicherungsfall bereits vor Abschluss des Vertrages eingetreten sei. Der Mann klagte gegen den Versicherer und verlor.

WICHTIG! Der Versicherungsfall im Sinne der Versicherungs-Bedingungen einer Zahnzusatzversicherung ist nicht die tatsächliche Beauftragung des Arztes, sondern die Feststellung der zu behandelnden Erkrankung selbst.

Daher empfehlen wir Ihnen: Rechtzeitig vorsorgen, dann kommt es auch nicht zum Rechtsstreit!

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