03.04.2014

Versicherungen für den Osterurlaub: Wie rüstet man sich gegen Missgeschicke auf der Reise?

In nicht mehr ganz zwei Wochen starten die Osterferien. Es werden oder wurden bereits Reisepläne geschmiedet und die Vorfreude setzt ein. Damit aber ein Missgeschick auf der Reise nicht ein tiefes Loch in die Haushaltskasse reißt, sollten Reisende folgende Versicherungen mit im Gepäck haben.

Die Reisekrankenversicherung ist bei Urlauben in der Ferne unverzichtbar, da die gesetzliche Krankenversicherung nur bis zur gesetzlichen Höhe leistet. Oft sind die Behandlungskosten im Ausland jedoch um ein Vielfaches höher, insbesondere dann, wenn Zusatzleistungen, wie Krankentransporte in die Heimat nötig sind. Diese liegen schnell mal im vierstelligen Bereich. Die private Reisekrankenversicherung kostet für das ganze Jahr nur etwa zehn Euro und das für beliebig viele Urlaube eines Jahres bis zu einer Dauer von jeweils 56 Tagen (je nach Anbieter).

Die Privathaftpflicht-Versicherung schützt auch bei Aufenthalten im Ausland, denn sie gilt weltweit. Sie leistet bei Schäden an Personen, Sachen und Vermögen (infolge von Personen- und Sachschäden), die der Versicherungsnehmer bzw. die mitversicherten Personen anderen zugefügt haben. Unbegründete Ansprüche federt dieser Vertrag ab. Aber Vorsicht: Ein Schaden sollte nie aus der Urlaubskasse bezahlt werden und es darf auch keine Schuld anerkannt werden! Denn der Versicherer prüft zunächst, ob ein berechtigter Schadensersatzanspruch besteht.

In der Reisegepäckversicherung sollte man auf jeden Fall alle mitgeführten Werte angeben, da ansonsten im Schadenfall ein Streit wegen Unterversicherung vorprogrammiert ist. Wer nur wenig auf Reisen mitnimmt, kann auf diese Versicherung verzichten. Manche Hausratversicherungen beinhalten oftmals schon eine abgespeckte Version einer Reisegepäckversicherung.

 


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