Rechtsschutzversicherung Vergleich / Online Rechner

Damit Sie für Ihr Recht kämpfen können

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  • Privatrechtsschutz
  • Berufsrechtsschutz
  • Verkehrsrechtsschutz
  • Wohnungsrechtsschutz
Tarifbeispiel:

Rechtsschutzversicherung mit 250,- EUR Selbstbeteiligung für nicht-selbständige Personen ab 40 Jahren mit Ihrer Familie, inkl. Stichentscheid, Kostenübernahme für ein Mediationsverfahren, kostenlose telefonische Anwaltsberatung und freier Anwaltswahl

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Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz auch mit Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz für Nichtselbständige

Die Rechtsschutzversicherung kann Sie vor enormen Kosten schützen. Ein Rechtsstreit ist meistens sehr teuer. Eine Rechtsschutzversicherung sorgt für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen. Hierzu zählen: Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten, Gebühren, Sachverständigenkosten sowie die Kosten der Gegenseite, aber auch Nebenkosten wie Strafkautionen oder Gutachterhonorare.

Es gilt jedoch zu beachten, dass der Versicherungsschutz erst mit Antragsdatum gilt. In einigen Bereichen wird eine Wartezeit von drei Monaten vereinbart. Der Versicherungsschutz beginnt dann erst drei Monate nach dem Vertragsbeginn.

Eine Wartezeit gilt z.B. für folgende Leistungen:

  • Arbeits- bzw. Berufs-Rechtsschutz
  • Wohnungs-Rechtsschutz

Die Wartezeit ist dazu da, dass die Prämien nicht zu hoch werden. Viele würden erst dann eine Rechtsschutzversicherung abschließen, wenn ein Fall eingetreten ist. Und dann wären die Prämien unbezahlbar. Die Ursache des Streitfalles darf also erst nach dem Versicherungsbeginn erfolgen.

Was kann man überhaupt abschließen?

Folgende Rechtsschutzvertragsarten können einzeln oder gebündelt abgeschlossen werden:

1. Privat- und Berufsrechtsschutz

  • Schadenersatzrechtsschutz
  • Arbeitsrechtsschutz
  • Strafrechtsschutz
  • Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuerrechtsschutz vor Gerichten
  • Rechtsschutz für Ordnungswidrigkeiten
  • Sozialgerichtsrechtsschutz
  • Disziplinar- und Standesrechtsschutz
  • Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht
  • Verwaltungsrechtsschutz

Rechtsschutz besteht für Sie und Ihre Familie im privaten Lebens- und im nichtselbstständigen beruflichen Bereich (mit minderjährigen und unverheirateten volljährigen Kindern).

2.Verkehrsrechtsschutz

  • Schadenersatzrechtsschutz
  • Strafrechtsschutz
  • Steuerrechtsschutz vor Gerichten
  • Rechtsschutz für Ordnungswidrigkeiten
  • Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen
  • Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht

Rechtsschutz besteht für Sie als Eigentümer, Halter, Fahrer und Insasse. Es gelten alle bei Abschluss oder während der Vertragslaufzeit auf Sie zugelassenen Motorfahrzeuge sowie Anhänger. Kräder oder andere Zweiräder müssen jedoch gesondert versichert werden.

Auch als Fahrer fremder Fahrzeuge, Fahrgast, Fußgänger, Radfahrer und ferner als Mieter von Anhängern und Motorfahrzeugen zu Lande sind Sie versichert.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich weiterhin auf alle berechtigten Fahrer und berechtigten Insassen, der auf Sie zugelassenen oder auf Ihren Namen mit Versicherungskennzeichen versehenen Anhänger und Motorfahrzeuge zu Lande.

3.Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz

  • Miet- und Pachtverhältnisse
  • Steuer- und sonstiges Abgabenrecht vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten
  • Steuerrechtsschutz vor Gerichten

Rechtsschutz besteht für Sie als Eigentümer, Vermieter oder Verpächter, Mieter oder Pächter bzw. Nutzungsberechtigte des im Antrag bezeichneten Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteiles.

Die Rechtsschutzversicherung kennt so viele Ausschlüsse wie keine andere Versicherung. Die wichtigsten Ausschlüsse sind:

  • der Erwerb oder die Veräußerung eines Baugrundstücks oder vom Versicherungsnehmer oder mitversicherten Personen nicht selbst zu Wohnzwecken genutzten Gebäudes oder Gebäudeteils
  • die Planung und Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils
  • genehmigungs- und/oder anzeigepflichtige Umbaumaßnahmen
  • die Finanzierung eines Baugrundstückes oder Gebäudes sowie dessen Umbau
  • Spiel- oder Wettverträge, Gewinnzusagen, Termin- oder vergleichbare Spekulationsgeschäfte sowie dem Ankauf, der Veräußerung, der Verwaltung von Wertpapieren (z.B. Aktien, Rentenwerte, Fondsanteile), Wertrechten, die Wertpapieren gleichstehen, Beteiligungen (z.B. an Kapitalanlagemodellen, stille Gesellschaften, Genossenschaften) und deren Finanzierung
  • eine selbstständige Tätigkeit

Die Rechtsschutzversicherung legt die Kosten aller Rechtsstreitigkeiten auf die Beitragszahler um. Würde jede Streitigkeit bezahlt, wären die Prämien unbezahlbar.

Aus diesem Grund werden Personen, die sich gern und oft streiten, schnell gekündigt und erhalten dann auch keine neue Versicherung mehr.

 

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