Pferdehalterhaftpflicht Vergleich / Online Rechner
Pferdehaftpflicht Vergleich – Vergleichen Sie Ihre Pferdehalterhaftpflichtversicherung
Warum brauche ich eine Pferdehalterhaftpflicht?
Vom Gesetzgeber ist festgelegt, dass jeder Besitzer (Halter) eines Pferdes der sogenannten Gefährdungshaftung gemäß § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unterliegt. Das heißt, wenn Ihr Pferd einen Dritten an seiner Gesundheit oder seinem Vermögen schädigt, so sind Sie dafür haftbar.
Wie kann man haftbar gemacht werden?
- in unbegrenzter Höhe
- mit gegenwärtigem und zukünftigem Vermögen
- bis zu einer Dauer von 30 Jahren
- für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Wie kann ich mich schützen?
Mit einer Pferdehalterhaftpflicht schützen Sie sich vor berechtigten Schadenersatzansprüchen und diese streitet unberechtigte Ansprüche auch für Sie (auch vor Gericht) ab.
Wichtige Einschlüsse in der Pferdehalterhaftpflicht:
- Fremdreiterrisiko – Gastreiterrisiko
- Schäden durch Reitbeteiligung
- Flurschäden anlässlich Weidebetrieb
- Fohlen bis 12 Monate beitragsfrei
- Private Kutschfahrten
- Auslandsaufenthalte
Achten Sie auch darauf, dass Schäden an einer gemieteten Pferdebox/-stall und an einem gemieteten Pferdeanhänger mitversichert sind.
Was mache ich, wenn mein Pferd versichert ist und ich möchte die Versicherung wechseln?
So kann ein Vertrag zur Pferdehalterhaftpflicht aufgehoben werden:
- Kündigen Sie Ihren Vertrag spätestens drei Monate vor dem Ablauf. Das Datum finden Sie auf Ihrer Police.
- Sie haben nach einem regulierten Schadenfall die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Regulierung zum Ablauf zu kündigen (auch Mehrjahresverträge).
- Stirbt Ihr Pferd oder geben Sie Ihr Pferd ab, endet der Vertrag sofort mit dem Sterbe- bzw. Abgabedatum. Zuviel gezahlte Beträge werden Ihnen erstattet.
Möchten Sie jetzt eine Pferdehalterhaftpflicht abschließen?
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