Gewässerschadenshaftpflicht Vergleich / Online Rechner

Gewässerschadenshaftpflicht – Ölheizungsbesitzer müssen haften!

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Laut Wasserhaushaltsgesetz § 22 WHG müssen Öltankbesitzer unbegrenzt auch ohne eigenes Verschulden haften.
Es besagt: „ Wer in ein Gewässer Stoffe einbringt oder einleitet oder wer auf ein Gewässer derart einwirkt, dass die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers verändert wird, ist zum Ersatz des daraus einem Anderen entstehenden Schadens verpflichtet.“ Hier spricht man von der Gefährdungshaftung.

Für jeden Hausbesitzer mit einem Öltank ist die Gewässerschadenshaftpflicht eine unverzichtbare Versicherung. Egal ob Sie einen überirdischen oder unterirdischen Öltank besitzen, sobald auch nur ein Tropfen Heizöl ins Grundwasser oder in die Erde gelangt, kann es zu enormen Kosten führen. Z.B. durch Öl, das aufgefangen oder abgepumpt werden muss; Erdreich, das ausgebaggert und abgefahren werden muss. Die Gewässerschadenshaftpflicht  schützt Sie vor einem finanziellen Verlust. Sie ist einfach ein „Pflichtgebot“ für jeden Öltankbesitzer.

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