Bauleistungsversicherung Vergleich / Online Rechner

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Die Bauleistungsversicherung (früher Bauwesenversicherung oder Bauversicherung)  bietet dem privaten Bauherrn eine Art Vollkaskoschutz, denn in der Bauphase ist das noch nicht fertige Wohnhaus gegen viele unvorhergesehene Ereignisse abgesichert. Dazu zählen insbesondere Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht wurden, wie z.B. Sturm oder   Hochwasser, aber auch Schäden verursacht durch Vandalismus, unbekannte Eigenschaften des Baugrundes, Konstruktions- und Materialfehler und Fahrlässigkeit.

Nicht versichert sind Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, An- oder Abprall bemannter und unbemannter Flugkörper). Die Versicherung des Feuerrisikos erfolgt zumeist über eine sogenannte Feuerrohbauversicherung, die während der Bauzeit für gewöhnlich kostenfrei von den Versicherungen angeboten wird und sich nach Bezugsfertigkeit der Immobilie in die Wohngebäudeversicherung umwandelt. Ebenfalls keine Entschädigung wird geleistet für Mängel an den versicherten Bauleistungen, kurz gesagt für Pfusch am Bau. Hierfür wird keine Versicherung eintreten. Bei Baupfusch haftet der Bauunternehmer gegenüber dem Bauherrn für die Mängel. Der Diebstahl von fest verbundenen Bestandteilen ist versichert, aber nicht fest verbundene Bestandteile sind ausgeschlossen. D.H. der bereits montierte Heizkörper ist versichert, während der noch nicht montierte Heizkörper nicht versichert ist.

Es muss sich bei dem Bauvorhaben um einen Neubau handeln. Die Laufzeit der Bauleistungsversicherung gilt üblicherweise für die gesamte Bauzeit des Objektes, maximal aber 18 bis 24 Monate. Natürlich muss auch eine Bausumme versichert gelten, bis zu der die Versicherung bei einem Schaden entschädigt. Dies können bei uns bis zu 2,5 Mio. Euro sein. In der Bauleistungsversicherung gilt ein Selbstbehalt von 250 Euro oder 500 Euro vereinbart, da sonst die Kleinschäden zu hohe Kosten verursachen und dies führt dann wieder zu Beitragserhöhungen.

Wie bereits erwähnt wird die Bauleistungsversicherung meistens gleichzeitig mit der Rohbaufeuerversicherung im Rahmen der Wohngebäudeversicherung beantragt. Auch eine Bauherrnhaftpflicht sollte immer abgeschlossen werden.

 

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