Steuervorteil Baudenkmäler

Hohe Steuerförderungen für denkmalgeschützte Immobilien

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Investitionen in denkmalgeschützte Objekte und in Immobilien in einem Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich sind die nur noch wenig vorhandenen Steueroasen. Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen, können zehn Jahre lang jeweils neun Prozent der Sanierungskosten als Sonderausgaben absetzen. Kapitalanleger können dies acht Jahre lang tun, in diesem Fall als Werbungskosten.

Folgende Voraussetzungen müssen beachtet werden:

  • Die Baumaßnahmen dürfen erst nach Abschluss des Kaufvertrages beginnen.
  • Mit den Denkmalschutzbehörden werden die Baumaßnahmen abgestimmt. Diese befinden darüber, welche Baukosten angerechnet werden können.
  • Es muss eine Bescheinigung der Denkmalschutzbehörden vorliegen, dass ein Gebäude rechtswirksam unter Denkmalschutz gestellt ist.
  • Bei Investitionen in Sanierungsgebieten muss eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Baubehörden vorhanden sein.

Die Denkmalförderung kann sehr lukrativ sein, wenn man bedenkt, dass die Sanierungskosten mitunter 80 Prozent der Gesamtkosten ausmachen können.