Prüfung alter Bausparverträge

Lange Gesichter bei der Zuteilung von Bausparverträgen mit alten Tarifen

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Wird jetzt ein Bausparvertrag zugeteilt, stammt dieser noch aus der alten Tarifgeneration, als noch höhere Guthaben- und Darlehenszinsen galten. Der Zinssatz beträgt in der Regel 4,5 bis 5,0 %. Hinzu kommt dann noch eine einmalige Gebühr von 2 oder 3 % der Darlehenssumme. Es läuft darauf hinaus, dass für das Darlehen Effektivzinsen von 5 bis 6 % und darüber gezahlt werden müssen.

Rechtzeitig vor dem Bau oder Kauf sollten Sie sich ein Angebot von Ihrer Bausparkasse einholen, wie Sie Ihren Vertrag für eine Finanzierung am besten nutzen können.

Ihr Berater soll Ihnen die Laufzeit, die Monatsrate und den Auszahlungsbetrag für das Bauspardarlehen nennen. Sollte der Vertrag noch nicht zugeteilt sein, werden noch der Zuteilungstermin und die Konditionen für eine Zwischenfinanzierung benötigt.

Spielen Sie mit dem Gedanken auf das Darlehen zu verzichten, sollten Sie prüfen, ob Ihre Kasse dafür Bonuszinsen zahlt oder die Abschlussgebühr erstattet. Umso höher diese Extras sind, desto weniger lohnt sich das Bauspardarlehen.

Vergleichen Sie, ob Ihre Immobilienfinanzierung günstiger mit oder ohne Bauspardarlehen ist. Sind noch keine 7 Jahre seit Vertragsabschluss vergangen, gehen Ihnen sämtliche Prämien verloren, wenn Sie vor der Zuteilung kündigen. Sinnvoll wäre es in dieser Situation, die Zuteilung abzutreten und sich dann das Guthaben auszahlen zu lassen.

Wie immer lohnt sich auch hier der Besuch bei einer Verbraucherzentrale. Damit alles sicher geprüft werden kann, benötigen Sie einen Ansparplan bis zur Zuteilung, einen Tilgungsplan für das folgende Bauspardarlehen, die Laufzeit und die Konditionen für einen Zwischenkredit und das Guthaben, welches die Bausparkasse bei einem Darlehensverzicht auszahlen würde. Damit lässt sich absehen, ob ein Bausparer den Vertrag zur Finanzierung nutzen sollte, oder ob es besser ist, auf das Bauspardarlehen zu verzichten.