Einmaleins des Bausparens

Die wichtigsten Begriffe vom Bausparen - kurz erläutert

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  • Die Abschlussgebühr beträgt je nach Tarif 1,0 oder 1,6 % der Bausparsumme. Sie wird von den ersten Sparraten abgezogen oder separat bezahlt.
  • Beim Bauspardarlehen ergibt sich die Höhe des Darlehens aus der Differenz zwischen Bausparguthaben und Bausparsumme. Bauspardarlehen dürfen nur für wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Also Bau, Kauf, Modernisierung, Baulanderwerb oder Ablösung von Altschulden.
  • Die Bausparsumme ist ein Betrag über den ein Bausparvertrag abgeschlossen wird. Von ihr hängen die Höhe der Abschlussgebühr, das Mindestguthaben und die Höhe des Tilgungsbeitrages ab. Sie wird ausgezahlt, wenn die vertraglichen Bedingungen betreffend Zielbewertungszahl und Mindestguthaben erfüllt sind.
  • Die Bewertungszahl ist eine Kennziffer für die Sparleistung eines Bausparers. Die Höhe der Sparraten im Verhältnis zur Bausparsumme, die Sparzeit und die Höhe des Tilgungsbeitrages fließen in diese ein. Sie wird monatlich, viertel- oder halbjährlich ermittelt.
  • Die Darlehensgebühr beträgt in der Regel 2 bis 3 % des Bauspardarlehens. Sie wird dem Darlehen zugeschlagen und muss getilgt und mitverzinst werden, aber in den neueren Tarifen gibt es sie bereits nicht mehr.
  • Im Effektivzins eines Bauspardarlehens sind neben dem Normalzins auch ein Teil der Abschlussgebühr und eine Darlehensgebühr enthalten.
  • Jederzeit kann ein Sparer eine Erhöhung der Bausparsumme beantragen, wobei dann die Zuteilung mit einer einjährigen Sperrfrist belegt werden kann und eine Gebühr (1,0 oder 1,6 %) fällig wird.
  • Je nach Tarif beträgt der Guthabenzins zwischen 1 und 3 %. Die Verzinsung erhöht sich bis über 4 % wenn es zu einem Darlehensverzicht kommt.
  • Zwischen 25 und 50 % der Bausparsumme beträgt das Mindestsparguthaben, dass ein Bausparer vor der Zuteilung ansparen muss.
  • Der Regelsparbetrag liegt zwischen 4 und 6 Promille der Bausparsumme, der Bausparer ist aber nicht zur Zahlung vertraglich verpflichtet, sondern kann während der Sparphase seinen Sparbeitrag erhöhen, senken, aussetzen oder einmalige Sonderzahlungen leisten.
  • Es gibt Tarife, bei denen man Teilbausparsummen abschließen kann, um eine verfrühte Zuteilung einer Teilsumme zu erreichen.
  • Die monatliche Rate, die ein Bausparer monatlich nach Auszahlung des Bauspardarlehens für Tilgung und Zins aufbringen muss, nennt sich Tilgungsbeitrag. Meistens liegt dieser Tilgungsbeitrag zwischen 4 und  6 Promille der Bausparsumme. Es gibt zudem Optionstarife, die für verschieden hohe Tilgungsraten, von beispielsweise 5, 6 oder 8 Promille, abschließbar sind. Höhere Tilgungsraten bedeuten eine schnellere Rückzahlung. Der Tilgungsbeitrag stellt im Gegensatz zum Sparbeitrag eine vertragliche Verpflichtung dar. Darüber hinaus gehende Sondertilgungen sind jederzeit möglich.