Autoversicherung Vergleich / Online Rechner

Versichern Sie jetzt Ihr Auto / Kfz günstig - Top Infos und Online-Vergleich

Zum Thema Autoversicherung bzw. Kfz-Versicherung bietet Ihnen 123sicher.de zwei einfach zu bedienende Autoversicherung Vergleichs-Rechner. Auf diese Weise berechnen und vergleichen Sie kostenlos ganz bequem online Ihren individuellen Versicherungsbeitrag für den gewünschten PKW.

Versicherungsumfang/ Bestandteile der Autoversicherung

  • Grundsätzlich enthält eine Autoversicherung eine Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckungssumme (bis zu 100 Mio. EUR)
  • Die Teilkasko (Fahrzeugteilversicherung) ist ein Ausschnitt aus der Vollkaskoversicherung und deckt insbesondere Diebstahl, Kabelbrand, Glasschäden aus Steinschlag, Blitz, Überschwemmung, Sturm und Zusammenprall mit Haarwild, sowie Marderbiss-Schäden ab. Die Teilkasko ist wichtig und sollte auch bei alten Fahrzeugen vereinbart werden.
  • Die Vollkasko (Fahrzeugvollversicherung) beinhaltet immer eine Teilkasko. Sie deckt zusätzlich selbst verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug (Unfall) und Vandalismus ab.

1. Was ist bei einem Wohnsitzwechsel in Bezug auf die Versicherung für das eigene Fahrzeug zu beachten?

Wenn Sie als Fahrzeughalter einen Wohnsitzwechsel vornehmen und sich dabei der zuständige Zulassungsbezirk ändert (eine neue Stadt / ein neuer Kreis), müssen Sie den Standortwechsel Ihres Fahrzeuges der neuen Kfz-Zulassungsstelle mitteilen.
Sie müssen hierfür folgende Unterlagen mitbringen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung; bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug, sofern im Handelsregister eingetragen; bei Vereinen Vereinsregisterauszug evtl. eine Vollmacht des Fahrzeughalters bei Zulassung durch eine fremde Person
  • Bescheinigung über die Abgasuntersuchung (AU)
  • einen aktuellen TÜV-Bericht
  • Kennzeichenschilder
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) der Kfz-Versicherung
  • Bei Beantragung durch eine/n Bevollmächtigte/n: Schriftliche Vollmacht (inklusive Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer; bitte das Formular in doppelter Ausführung mitbringen) und Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung

Für die Umschreibung entstehen Kosten in Höhe von ca. 50 Euro aufgrund des neuen EU Kfz-Scheins und Briefs. Sollten Sie ein Wunschkennzeichen verlangen, kostet dies zusätzlich ca. 10 Euro extra.

Wenn Sie in einen neuen Kreis ziehen, benötigen Sie darüber hinaus auch ein neues Kfz-Kennzeichen. Die Bundesländer Schleswig-Holstein und Hessen machen eine Ausnahme. Wer innerhalb Schleswig-Holsteins oder innerhalb Hessens den Kreis wechselt, darf sein bisheriges Kennzeichen behalten.

Für eine neues Kennzeichen erhalten Sie auf der Zulassungsstelle ein Schriftstück mit dem gewünschten oder zugeordneten Kennzeichen. Mit diesem Schriftstück können Sie sich bei einem Schildermacher die entsprechenden Kfz-Kennzeichen machen lassen. Danach müssen Sie wieder zur Zulassungsstelle, welche Ihnen dann die TÜV- und ASU-Plakette auf die neuen Schilder aufklebt. Mittlerweile kann man das Wunschkennzeichen auch vorab online reservieren.

2. Was ist im Falle eines Schadens zu beachten?

Jeder Versicherungsfall ist umgehend – spätestens innerhalb einer Woche – dem Versicherer schriftlich anzuzeigen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dienlich sein kann.

Der Unfallhergang ist ausführlich und wahrheitsgemäß zu schildern. Ohne Rücksprache mit dem Versicherer sind Sie sind nicht berechtigt einen Schadensersatzanspruch ganz oder teilweise anzuerkennen oder Zahlungen zu leisten.

Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz ist ohne Rücksprache mit dem Auto-Versicherer fristgerecht Widerspruch zu erheben. Kommt es zu einem Rechtsstreit so ist die Prozessführung dem Versicherer zu überlassen.

3. Was ist bei Privat-Verkauf eines Fahrzeugs zu beachten?

Bis zur Umschreibung des Fahrzeugs durch den neuen Besitzer beim  Straßenverkehrsamt auf seinen Namen müssen Sie die Steuern und die Versicherung fürs Auto zahlen.

Lassen Sie sich aus diesem Grunde immer den Personalausweis des Käufers zeigen und informieren Sie den Ansprechpartner Ihrer Autoversicherung und die zuständige Zulassungsstelle über den Verkauf. Geben Sie den Namen und die Anschrift des Käufers an. So kann im Falle einer Nichtummeldung das Fahzeug stillgelegt werden.
In jedem Falle sollten Sie einen schriftlichen Kaufvertrag abschließen.

4. Welche Möglichkeiten zur Kündigung der Auto-Versicherung gibt es?

Grundsätzlich verlängert sich der Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mindestens einem Jahr abgeschlossen wird, automatisch um ein weiteres Jahr, wenn dieser nicht fristgerecht durch eine ordentliche Kündigung beendet wird.

  • Ordentliche Kündigung
    Die Kündigung ist wirksam, wenn der Vertrag mit einer Frist von 1 Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt wird.
  • Außerordentliche Kündigung
    • bei Beitragserhöhung
      Erh öht der Versicherer die Beiträge ohne dass sich der Versicherungsumfang ändert, so kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Eingang der Mitteilung durch den Versicherer den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.
    • im Schadensfall
      Hat der Versicherer einen anerkannten Schaden reguliert oder abgelehnt, so kann der Vertrag seitens des Versicherungsnehmers und auch seitens des Versicherers gekündigt werden.
      Die Kündigung durch den Versicherungsnehmer muss mit einer Frist von 1 Monat nach Zahlung oder Ablehnung des Schadens durch den Versicherer erfolgen und kann entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode ausgesprochen werden.

5. Was ist bei der Abmeldung eines Fahrzeugs zu beachten?

Durch das neue Zulassungsrecht zum 1. März 2007 wurde die Trennung zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung bei der Kfz-Abmeldung aufgehoben.

Man muss sich bei der Kfz- Abmeldung nicht mehr für eine der beiden Varianten entscheiden. Das Kfz wird für maximal sieben Jahre außer Betrieb gesetzt. Wenn man schon weiß, dass das Kfz nicht wieder angemeldet werden soll, kann man es auch endgültig abmelden. Dafür benötigen Sie seit dem 1. April 1998 einen so genannten Verwertungsnachweis bzw. eine Erklärung über den Verbleib von einer anerkannten Annahmestelle oder von einem Verwertungsbetrieb.

Diese Unterlagen benötigen Sie für die Kfz-Abmeldung:

  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Kennzeichenschilder
  • bei endgültiger Kfz-Abmeldung Verwertungsnachweis bzw. eine Erklärung über den Verbleib von einer anerkannten Annahmestelle oder von einem Verwertungsbetrieb

Ihnen entstehen Kosten für die Kfz-Abmeldung zwischen 5 und 25 Euro (je nachdem, um welche Art der Kfz-Abmeldung es sich handelt und in welchem Zulassungsbezirk die Abmeldung erfolgt).

Bitte verständigen Sie Ihren Ansprechpartner Ihrer Autoversicherung über die Kfz-Abmeldung, damit es so schnell wie möglich zur Gutschrift der zu viel gezahlten Beiträge bzw. zur Verrechnung der Beiträge bei der Autoversicherung für ein neues Fahrzeug kommt.

Zwei Möglichkeiten für Ihren individuellen Kfz.-Versicherungsvergleich: