20.08.2014

Autounfall: Wer zahlt den Gutachter bei Bagatellschäden?

Eigentlich zahlt die Haftpflichtversicherung den Gutachter, aber das gilt nicht für Bagatellschäden.

Bei kleineren Unfällen zahlt die Versicherung oftmals keinen Sachverständigen und die Geschädigten bleiben auf ihren Kosten sitzen. Laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Kosten für ein Gutachten zwar ein Teil des Schadens, dies gilt allerdings nur, wenn der Rat eines Experten erforderlich und angebracht war.

In einem Fall einer Frau aus der Nähe von München war ein weiterer Autofahrer der Frau seitlich ins Fahrzeug geknallt. Bei diesem Unfall wurde die linke Tür zerdrückt. Die Frau gab daraufhin bei einem Sachverständigen ein Gutachten in Auftrag, welches 940 Euro kostete. Der gegnerische Haftpflichtversicherer weigerte sich jedoch, die Rechnung zu begleichen. Er war der Meinung, dass man bei einem solchen Bagatellschaden keinen Gutachter benötigt hätte. Diese Auffassung teilte das Amtsgericht München. Bei einem Bagatellschaden in Höhe von 840 Euro hätte ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt völlig ausgereicht. Die Frau musste den Gutachter aus eigener Tasche bezahlen.

 


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