Auslandsschutz für Schule und Studium
Krankenversicherung für Schüler bzw. Studenten im Ausland - bis 5 Jahre im Ausland
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Wer kann diese Studenten-Krankenversicherung abschließen?
- Schüler, Studenten, Sprachschüler, Doktoranten, Stipendiaten
- bis zum Alter von 35 Jahren (35. Geburtstag)
- mit deutscher Staatsangehörigkeit während eines Aufenthaltes im Ausland
- mit anderer Staatsangehörigkeit, sofern sie ihren ständigen Wohnsitz seit mindestens 2 Jahren in Deutschland haben während eines Aufenthaltes im Ausland
Wichtig: Die Versicherung muss vor Beginn des Auslands-Studiums abgeschlossen werden.
Anhaltspunkte zur Studenten-Krankenversicherung
- die Anträge für Aufenthalte von Schüler und Studenten im Ausland müssen vor Antritt der Auslandsreise gestellt werden und enden zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, spätestens nach 5 Jahren
- für bis zu 6 Wochen innerhalb eines Jahres besteht Versicherungsschutz im Heimatland und in dritten Ländern, wenn die Vertragslaufzeit mindestens 12 Monate beträgt
- der Versicherungsschutz ist für die gesamte Aufenthaltsdauer abzuschließen
- der Versicherungsschutz beginnt für jede Versicherung mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt, jedoch nicht vor der Einreise und frühestens am Tag nach Eingang des Antrages beim Versicherer
- Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist der vertragliche Prämieneinzug. Der Versicherungsschutz ist auch gegeben, wenn die Prämienzahlung nach Versicherungsbeginn erfolgt
- Verlängerungen innerhalb der Höchstversicherungsdauer sind nach Zustimmung des Versicherers denkbar
- steht das Einreisedatum noch nicht fest, ist das geplante Datum anzugeben und anschließend das tatsächliche Ein- bzw. Ausreisedatum schriftlich aufzuzeigen
- der Vertrag kann vorzeitig zum Tag der Ausreise beendet werden, dann wird die zuviel gezahlte Prämie erstattet
Weitere Informationen zu den verschiedenen Tarifen finden Sie dann im Angebot unseres Online-Rechners.
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