08.08.2016

Abfindung auf Betriebsrente – nicht voreilig zusagen

Einige Arbeitgeber zahlen Abfindungen auf Betriebsrenten. Doch niemand sollte voreilig darauf eingehen, sondern besser präzise abwägen.

Es gibt viele Wege, um für das Alter finanziell vorzusorgen. Eine mittlerweile immer beliebtere Variante ist die Betriebsrente. Sie sieht vor, dass im Alter ergänzend zur stattlichen Rente eine Rente vom früheren Arbeitgeber geleistet wird. Diese befindet sich ohnehin auf dem Vormarsch, weil sie nämlich als wirksames Instrument gilt, um talentierte Arbeitskräfte zu gewinnen.

Niedrigzinsen belasten die Unternehmen

Allerdings gibt es Unternehmen, die sich derzeit für Betriebsrenten weniger begeistern können. Grund dafür ist die Entwicklung an den Zinsmärkten. Aufgrund der Niedrigzinsphase kommen sie einige Renten relativ teuer zu stehen. Weil ursprünglich mit einer höheren Verzinsung kalkuliert wurde, häufen sich nun erhebliche Zusatzkosten an.

Einige Unternehmen gehen soweit, dass sie den Rentenempfängern unmittelbare Abfindungen anbieten. In anderen Worten: Wer auf seine künftigen Rentenzahlungen verzichtet, erhält einen großen Einmalbetrag. Die Verlockung kann in solch einem Fall ganz schön groß sein, wobei Betroffene jedoch genau prüfen sollten, ob solch eine Entscheidung vernünftig ist. Schlussendlich kommt es ganz auf die persönliche Situation an. Langfristig gesehen ist es oft sinnvoller, sich die betriebliche Rente weiterhin auszahlen zu lassen. Andernfalls kann es in bestimmten Situationen reizvoll sein, den Einmalbetrag anzunehmen.

Die Beschränkungen

Ein Anspruch auf Abfindungen dieser Art gibt es übrigens nicht. Zumal die Unternehmen nur einen eingeschränkten Handlungsspielraum bieten. Der Gesetzgeber hat dieser Praxis nämlich schon vor Jahren einen Riegel vorgeschoben: Betriebsrenten, deren Abschluss nach dem 1. Januar 2005 erfolgt, dürfen nicht mehr abgefunden werden.

 


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