Sie sind nicht selbständig oder Freiberufler und liegen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze (2012 jährlich 50.850 Euro) und wollen auf Chefarztbehandlung nicht verzichten? Peppen Sie Ihren gesetzlichen Versicherungsschutz auf das Niveau der privaten Krankenversicherung auf!
Die am häufigsten genutzten Krankenzusatzversicherungen sind die Zahnzusatzversicherung, die Augenversicherung, die Zusatzversicherung für den stationären Bereich und die Krankentagegeldversicherung.
Die Höhe des Beitrages ist individuell und von den Leistungen, die vereinbart werden, sowie von der versicherten Person (Geschlecht, Alter und Gesundheitszustand) abhängig. Je früher man sich versichern lässt, desto günstiger die Zusatzversicherung.
Die Ausgaben für die Krankenzusatzversicherung können steuerlich geltend gemacht werden. Krankenhaustagegeld und Krankengeld gelten als Vorsorgeaufwendungen und lassen sich in Grenzen als Sonderausgaben bei der Einkommenssteuererklärung absetzen.