09.02.2012

Tierisch wichtig: Die Tierhalterhaftpflicht

Wenn Tiere Unfälle oder Schäden verursachen, kann es schnell tierisch teuer werden.

Hundehalter erliegen oft dem Irrtum, dass ihre Vierbeiner keine gravierenden Schäden anrichten können, dies jedoch ist falsch. Schon ein Welpe kann durch ein plötzliches auf die Straße laufen einen großen Schaden verursachen. Hierdurch kann z.B. eine Massenkarambolage entstehen, oder aber ein Radfahrer erschrickt sich so, dass er vom Fahrrad fällt. Die entstehenden Kosten können dann schnell ins Uferlose laufen.

In der Privathaftpflichtversicherung sind zwar Schäden von einigen Haustieren (Katzen und kleinere Haustiere) mitversichert. Würde z.B. eine Katze jemandem den Arm zerkratzen, so würde die Privathaftpflicht berechtigte Ansprüche wie Arztkosten oder Schmerzensgeld übernehmen. Für Hunde müssen die Besitzer eine eigene Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Sie übernimmt Schadensersatzkosten von bis zu mehreren Millionen Euro.

Halter haften auch, wenn sie keine Schuld für einen Schaden trifft. Grundlage hierfür ist die sogenannte „Gefährdungshaftung“. Es kann allerdings dazu kommen, dass dem Geschädigten zugunsten des Halters ein Mitverschulden zugesprochen wird.

Hundebesitzer sollten kein finanzielles Risiko eingehen und eine Hundhalterhaftpflichtversicherung abschließen.

 


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