29.01.2013

Reicht die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung aus?

Bei ca. 80% der Kinderunfälle haben Kinder, Schüler und Studenten keinen Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung, da diese in der Freizeit passieren und nicht im Kindergarten, in der Schule oder auch der Uni.

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet lediglich bei Unfällen im Kindergarten, in der Schule oder in der Uni sowie auf den direkten Hin- und Rückwegen. Weiterhin muss die unfallbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit mindestens 20% ausmachen, ansonsten gibt es gar keine Leistung.

?Weiterhin ist die Rentenhöhe der gesetzlichen Unfallversicherung 2013 nur geringfügig gestiegen. Sie liegt in den neuen Bundesländern nach wie vor unter der der alten Bundesländer und sie ist ganz gleich, ob im Westen oder im Osten unseres Landes auch dieses Jahr nicht ausreichend. Zum Beispiel beträgt die Rente für einen 5-Jährigen Jungen, der durch einen Unfall Vollinvalide wird, aktuell im Osten nur 379 EUR. Bereits ein kleiner Unfall kann teure Folgen haben und kann im schlimmsten Fall aus einem jungen Menschen einen Sozialfall machen.

Trotz alledem sind nur ca. 35% aller Kinder bis 14 Jahren durch eine private Unfallversicherung abgesichert. Dies ist nicht befriedigend und jeder sollte einmal darüber nachdenken, dass die private Vorsorge existenzsichernd ist.

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Mit einer Unfallversicherung privat Vorsorge treffen – Schutzengel machen auch mal eine Pause

 


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