17.11.2011

Rechtzeitig zum Start in den Ski-Winter – Eine Unfallversicherung zahlt sich aus

Die Unfallversicherung muss bei einem Missgeschick auf der Skipiste zahlen

Wir sind oft in dem Glauben, dass ein Unfall immer nur den anderen passiert, aber die Statistik zeigt uns leider ein anderes Bild. Unfälle passieren überwiegend in unserer Freizeit und gerade in diesem Fall, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nichts.

Der finanzielle Bedarf in einer solchen Situation steigt rapide an, unfallbedingte Langzeitschäden führen in der Regel zu einer eingeschränkten Erwerbsfähigkeit, welche wiederum zu erheblichen finanziellen Einbußen führt. Eventuell erforderliche Umbauarbeiten im Haus oder in der Wohnung führen ebenfalls zu steigenden Kosten. Außerdem müssen oft spezielle Behandlungen durchgeführt werden, die erfahrungsgemäß nicht oder nicht in voller Höhe von der Krankenkasse bezahlt werden.

Eine private Unfallversicherung muss leisten, wenn z.B. ein Skifahrer in einen Schneehaufen gefahren ist und auf die Piste stürzt. Laut dem Bundesgerichtshof liegt hier ein Unfall vor. Es handelt sich im rechtlichen Sinne um einen Unfall, da es sich um ein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis handelt.

Prüfen auch Sie, ob eine private Unfallversicherung nicht auch für Sie wichtig ist!

 


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