27.06.2016

Ohne Auslandskrankenversicherung nicht in das Ausland verreisen

Viele Urlauber verreisen ohne ergänzenden Krankenschutz in das Ausland. Dies ist riskant, da bei Krankheit oder Verletzung hohe Kosten drohen.

Die Urlaubszeit hat begonnen, in den kommenden Wochen werden viele Deutsche verreisen. Obwohl sich der Urlaub im Heimatland wieder einer großen Beliebtheit erfreut, zieht es dennoch viele Menschen in das Ausland. Vor allem südliche Reiseziele sind angesagt, weil dort gutes Wetter garantiert ist.

Krankenversicherung gilt im Ausland nicht automatisch

Meist werden die Urlaubsreisen akribisch vorbereitet, um die schönste Zeit im Jahr bestmöglich zu nutzen. Allerdings kommt dabei ein Thema fast immer zu kurz, nämlich die Absicherung der eigenen Gesundheit. Viele Menschen sind sich nicht im Klaren darüber, dass der Schutz ihrer Krankenversicherung im Ausland nicht gilt.

Tatsächlich gibt es enorme Einschränkungen. Bei Erkrankungen oder Unfällen, die im Ausland behandelt werden, leistet die gesetzliche Krankenversicherung in den meisten Fällen keine Unterstützung. Für den Reisenden bedeutet dies, die Kosten komplett aus eigener Tasche tragen zu müssen. Diese Kosten sind wiederum nicht zu unterschätzen, denn schon kleine Behandlungen können sehr kostspielig sein. Wer schwer erkrankt oder sich verletzt und deshalb im Krankenhaus behandelt werden muss, wird unter Umständen mit einer sehr hohen Rechnung konfrontiert.

Absicherung ist günstig

Dieses Risiko sollte kein Mensch eingehen. Besser ist es, sich finanziell abzusichern. Solch ein Schutz ist wichtig und muss zudem nicht kostspielig sein. Eine gute Auslandskrankenversicherung kostet meist nicht viel mehr als 10 Euro pro Jahr. Familien können wiederum Familientarife abschließen, sodass alle Mitglieder sehr preiswert versichert sind.

Übrigens: Solch ein Schutz ist auch für Privatversicherte zu empfehlen. Viele PKV-Tarife sehen eine Kostenübernahme im Ausland nicht vor. Deshalb kann ebenfalls wichtig sein, einen separaten Krankenschutz abzuschließen. Dies muss übrigens nicht beim PKV-Anbieter geschehen, auch andere Versicherer kommen infrage.

 


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