Die erstattungsfähigen Aufwendungen für den Zahnersatz umfassen prothetische Leistungen einschließlich Kronen, Einlagefüllungen, Zahnbrücken, Stiftzähne und implantologische Leistungen. Einige Anbieter erstatten 30 Prozent des Rechnungsbetrags.
In der Regel zahlt die gesetzliche Krankenversicherung 50 Prozent des Rechnungsbetrags für die Regelversorgung, wer aber fünf Jahre am Stück seine Stempel im Bonusheft gesammelt hat bekommt einen Zuschuss.
Wenn man allerdings ein Jahr nicht regelmäßig zum Zahnarzt geht, fängt das Sammeln der Stempel wieder von vorne an und der Zuschuss entfällt.
Die älteren Tarife einer Zahnzusatzversicherung leisten oftmals weniger als die neuen Angebote. Prüfen Sie Ihre Zahnersatzleistungen in Ihrem Vertrag, werden Implantate gezahlt, wenn ja wie hoch ist die Kostenerstattung.
Die Wartezeit bei einem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung liegt in der Regel bei acht Monaten. Sobald der Zahnarzt eine Diagnose gestellt hat, ist die folgende Behandlung vom privaten Versicherungsschutz ausgenommen, auch wenn der Heil- und Kostenplan noch nicht erstellt wurde.
Denken Sie daran rechtzeitig eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, damit Sie nicht auf den Kosten sitzenbleiben!