23.06.2011

Kassenpatienten haben keine Wahl

Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung machen Sie sich zum Privatpatienten

Komplizierte und lebensbedrohende Operationen wie eine Herzoperation, eine Bypass-Legung oder auch eine Entfernung eines Tumors, erfordern Erfahrung und Können des operierenden Arztes. In einer solchen Situation sollte man sich den Arzt des Vertrauens aussuchen können. Dies ist aber heute ein Luxus, welcher für gesetzlich Krankenversicherte nicht vorgesehen ist.

Kassenpatienten kommen ins nächstgelegene Krankenhaus, welches für die erforderliche Behandlung ausgerüstet ist. Die Patientenversorgung soll ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein, dies bedeutet auch Mehrbettzimmer und Behandlung von dem Arzt, der gerade Dienst hat. Wer das nicht möchte, der muss sich über eine private Krankenzusatzversicherung zum Privatpatienten machen. Dann hat man mehr Mitspracherecht, was den Arzt und die Klinikauswahl betrifft.

Aber auch für dieses Versicherungsprodukt gilt vergleichen und unbedingt das Kleingedruckte lesen. Jeder, der nicht nur nach dem Preis geht, sondern auch die Versicherungsbedingungen überprüft und mit den eigenen Wünschen abgleicht, ist auf der sicheren Seite und erlebt keine bösen Überraschungen.

Eine private Krankenzusatzversicherung zahlt nicht immer unbegrenzt für den Klinikaufenthalt. Ein Punkt, der die Arztwahl entschieden einschränken kann, ist in welchem Umfang die Versicherung Leistungen auf die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) begrenzt. Die GOÄ ordnet jeder Behandlung einen Wert zu. Kostet laut Einfachsatz eine OP rund 300 Euro und ist diese Operation aber nun sehr umständlich, so kann der Arzt diese Gebühr auf das 3,5-Fache, den Höchstsatz, erhöhen. Das macht dann 1.050 Euro. Auch diesen Höchstsatz kann der Arzt noch einmal erhöhen, muss dann aber einen Extravertrag mit dem Patienten abschließen. Manche Krankenversicherer begrenzen die Kosten auf den Höchstsatz der GOÄ und schränken damit den Spielraum für Behandlungen ein. Andere Anbieter zeigen sich hier großzügiger. Man sollte immer auf Nummer sicher gehen und vor einer Behandlung bei seiner Versicherung nachfragen. Lassen sie sich eine schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme geben.

 


zur News-Übersicht