11.09.2013

Geld sparen – Kfz-Versicherung wechseln

In den nächsten Wochen werden wieder viele Autofahrer mit Preiserhöhungen zu rechnen haben.

Autofahrer erhalten demnächst die Rechnung für ihre Autoversicherung und diese kann auch ohne einen Fahrzeugwechsel höher ausfallen. Die Höhe der Autoversicherung hängt nämlich mit den jährlichen Einstufungen in die neuen Regional- und Typklassen zusammen. Ein Wechsel kann das Portemonnaie deutlich entlasten.

Jedes Jahr gibt der GDV, der Branchenverband der Versicherer, die neuen Typ- und Regionalklassen heraus. Diese hängen nicht nur vom Fahrzeug oder der Zahl der Unfälle ab, denn auch der Wohnort spielt eine Rolle. Die meisten Versicherer richten sich nach den Vorgaben des GDV.

Doch Sie als Autofahrer müssen sich mit diesen Tariferhöhungen nicht so einfach abfinden. Es besteht bei Beitragserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht. Egal aus welchem Grund der Beitrag erhöht wurde. Es besteht ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht, über welches Sie von Ihrem Versicherer informiert werden müssen. Dieser Informationspflicht wird in der Regel mit der Jahresrechnung nachgekommen. Sie als Kunde müssen daher nicht den klassischen Wechselstichtag bei der Autoversicherung zum 30. November berücksichtigen. Lediglich die Kündigungsfrist von einem Monat ab Mitteilung der Beitragserhöhung muss eingehalten werden.

Wer seine Autoversicherung kündigen will, sollte zuerst die Alternativen prüfen. Diese findet man im Internet in großer Menge. Zu empfehlen ist vor allem ein Onlinevergleich der Autoversicherungen.

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