12.03.2013

Erlischt die bestehende Hausratversicherung automatisch, wenn man in eine andere Wohnung zieht?

Nein, wenn man umzieht, zieht die Hausratpolice mit. Ein Umzug löst auch kein außerordentliches Sonderkündigungsrecht aus.

Das Risiko, der versicherte Hausrat, bleibt ja bestehen und geht bei einem Umzug nur von einer Wohnung in die andere. Damit man genug Zeit für Renovierungsarbeiten und den eigentlichen Umzug hat, gewähren die Versicherer für zwei Monate parallelen Schutz in beiden Wohnungen.

Sobald man dann aber fest im neuen Heim lebt, sollte eine Überprüfung des Versicherungsschutzes stattfinden. Ist der Vertrag auf dem neuesten Stand? Ist die neue Wohnung größer oder kleiner? Sind neue Möbelstücke dazugekommen? All diese Dinge sind relevant.

Üblicherweise wird nach Meldung der neuen Adresse an den Versicherer, die Versicherungssumme an die Wohnfläche angepasst. Außerdem kommt es auch auf den neuen Wohnort an. Es kann gut sein, dass dieser in einer anderen Tarifzone liegt und sich dadurch die Prämie verändert.

Im Falle einer Zusammenlegung zweier Wohnungen, wenn z.B. Paare zusammenziehen, sollte man nachprüfen, wer die ältere Hausratversicherung besitzt und diese dann an die neue Wohnung anpassen. Die zweite, neuere Police kann in der Regel problemlos gekündigt werden. Eine Doppelversicherung kann im Schadenfall zur Leistungsfreiheit der Versicherer führen.

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