03.07.2012

Erben einer Immobilie

Welche Probleme können auftauchen?

Soll Ihre Immobilie vererbt werden, treffen Sie im Vorwege entsprechende Vorkehrungen, damit es keine Probleme für die Erben gibt. Setzen Sie sich rechtzeitig mit dem Erbschaftsrecht auseinander.

Die gesetzliche Erbfolge bei verheirateten Immobilienbesitzern besagt, dass nicht nur der überlebende Ehepartner sondern auch die Kinder sofort erben. Das Wohnrecht für den verbliebenen Ehegatten muss testamentarisch festgelegt werden. Bei mehreren Kindern gibt es eine Erbengemeinschaft, alle Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden, dies führt häufig zu Streitigkeiten zwischen den Geschwistern. Sollte ein Erbe die Immobilie selber nutzen wollen, müssen die anderen Erben ausgezahlt werden, beim Verkauf wird der Erlös zu gleichen Teilen unter den Geschwistern aufgeteilt oder es gibt einen Pflichtanteil.

Eine Immobilie verpflichtet aber auch, so müssen eventuell Reparatur- oder Instandsetzungsarbeiten durchgeführt werden. Die Immobilie könnte auch mit Verbindlichkeiten belastet sein und die Erbschaftssteuer muss gezahlt werden.

Wenn es kein Testament gibt, muss ein Erbschein beim Nachlassgericht beantragt werden. Auch das Grundbuchamt verlangt einen Erbschein für die weitere Überschreibung der Immobilie.

Zur Wertermittlung der Immobilie ist der Ertrag entscheidend, dieser liegt deutlich unter dem realen Verkehrswert. Dieser Ertragswert wird bei bebauten Grundstücken errechnet, in dem der Durchschnitt der Jahreskaltmiete der letzten drei Jahre mit 12,5 multipliziert wird. Der ermittelte Wert darf aber nicht unter 80 Prozent des errechneten Bodenrichtwertes liegen.

Der Steuerfreibetrag für Ehepartner liegt bei 307.000 € für Kinder bei 205.000 €. Der Versorgungsfreibetrag für den Ehepartner liegt bei

256.000 € und für Kinder zwischen 10.300 € und 52.000 €.

Ein Erbe können Sie auch ausschlagen, wenn das Haus sanierungsbedürftig ist und unter Denkmalschutz steht, so dass hohe Kosten auf Sie zukommen können. Oder die Immobilie ist baufällig, so dass die Kosten für die Einsturzsicherung denen für einen Neubau entsprechen.

Sicher ist es auch sinnvoll, rechtzeitig über eine vorweggenommene Erbschaft im Rahmen einer Schenkung nachzudenken.

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