21.06.2021

Einbrecher & Trickbetrüger: So schützen Sie Ihr Eigentum

Leider sind Einbrecher und Trickbetrüger wieder sehr aktiv. Im Ernstfall ist eine gute Hausratversicherung wertvoll, weil sie den Schaden übernimmt.

Es gibt Menschen, die die Umstellung der Uhr auf Winterzeit kaum erwarten können. Dies trifft ganz besonders für Einbrecher zu. Denn je früher es dunkel wird, desto besser können sie zuschlagen, d.h. sich Zugang zu den Wohnräumen ihrer Opfer verschaffen. Zwar wird mittlerweile auch in den hellen Sommermonaten vermehrt eingebrochen, doch insgesamt ereignen sich während der dunklen Jahreszeit mehr Wohnungseinbrüche.

Einbrecher schlagen schnell zu und richten große Schäden an

Im vergangenen Jahr ist die Anzahl der polizeilich registrierten Wohnungseinbrüche seit längerer Zeit erstmalig wieder zurückgegangen. Trotzdem liefert diese Entwicklung nur wenig Grund zur Freude, denn insgesamt wurden immer noch sehr viele Einbrüche registriert. Täglich wird in unzählige Häuser und Wohnungen eingebrochen, wodurch erhebliche Sachschäden entstehen.

Erwischt werden die Kriminellen nur selten. Ein Grund dafür ist der, dass sie sehr schnell zuschlagen. Sie halten sich nicht langen in den Wohnräumen ihrer Opfer auf, ein Einbrauch dauert meist nur wenige Minuten. Wenn ein Opfer seine Räume betritt und den Schaden bemerkt, sind die Einbrecher schon längst wieder verschwunden.

Auswertungen der Polizei machen deutlich, dass die Einbrecher immer gezielter agieren. Längst werden die meisten Wohnungseinbrüche von Spezialisten begangen, überwiegend von professionell organisierten Banden. Diese wählen ihre Opfer zuvor gezielt aus und schlagen dort zu, wo sie eine gute Beute vermuten. Deshalb ist die durchschnittliche Schadenshöhe in den vergangenen Jahren kontinuierlich in die Höhe geklettert.

Auch Trickbetrüger stehlen aus Wohnräumen der Opfer

Erst kürzlich haben die Verbraucherzentralen vor einer neuen Masche des Trickbetrugs gewarnt. Die eigentliche Masche ist zwar nicht neu, dafür aber die Tarnung der Betrüger. Die Kriminellen verschaffen sich Zugang zu den Wohnräumen ihrer Opfer, indem sie sich als Ablesedienste der Versorger oder als Zustellboten ausgeben.

Neu ist, dass sie sich als Gutachter der Krankenkassen ausgeben, um vor Ort angeblich den Pflegegrad bestimmter Personen zu ermitteln. Diese Masche funktioniert deshalb so gut, weil derzeit tatsächlich viele Gutachter im Auftrag der Krankenkassen unterwegs sind.

Den Betrügern geht es jedoch nur darum, sich zu zweit Zugang zu den Räumen ihrer Opfer zu verschaffen. Sind sie erst einmal reingekommen, wird das Opfer von einer Person abgelenkt. Der Komplize sieht sich in der Zwischenzeit in den Räumen um und steckt Bargeld sowie Wertsachen ein.

Rund um die Corona-Pandemie sind weitere Betrugsmaschen entstanden. Einige Betrüger geben sich z.B. als Mitarbeiter von Impfzentren aus und fordern das Ausfüllen von Formularen, um anschließend Gebühren zu kassieren oder sogar in der Zwischenzeit aus den Räumen der Opfer zu stehlen.

Wann die Hausratversicherung zahlt

Viele Opfer hoffen auf finanzielle Entschädigung durch ihre Hausratversicherung. Ob diese tatsächlich zahlt und wie hoch die Entschädigungszahlung ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab.

Die meisten Policen versichern ausschließlich den Einbruchdiebstahl. Die Wohnräume müssen verschlossen gewesen sein, d.h. Einbrecher mussten sich Zugang verschaffen, indem sie beispielsweise Türen oder Fenster aufgebrochen haben. In solch einem Fall zahlen die Versicherer, wobei Bargeld und Wertsachen jedoch nur bedingt abgesichert sind. Bei „loser“ Aufbewahrung gilt eine vergleichsweise niedrige Entschädigungsgrenze. Insbesondere beim Diebstahl von Bargeld sind meist nur Beträge bis ca. 500 Euro abgesichert. Eine höhere Grenze gilt nur bei Aufbewahrung im Tresor.

Trickdiebstahl ist standardmäßig hingegen nicht abgesichert. Allerdings gibt es inzwischen einige Versicherer, die ihre Hausratversicherungen um entsprechende Bausteine erweitert haben. Wer solch einen Baustein wählt und den damit einhergehenden Beitragsaufschlag entrichtet, ist im Schadensfall abgesichert.

 


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